Schwarzarbeit
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist ein heimtückisches Problem, welches Einnahmeverluste für die Steuerverwaltung sowie für die Sozialversicherungen verursacht. Sie verleitet zu verhängnisvollen Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen und sorgt für Bedrohungen für die Arbeitnehmenden, insbesondere was die Rahmenbedingungen der Arbeit und die Löhne betrifft.
Im Wallis ist die kantonale Beschäftigungsinspektion (KBI) - welche der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) angegliedert ist - für die Kontrollen verantwortlich, welche gemäss den Zielsetzungen und Prioritäten der kantonalen tripartiten Kommission festgelegt wurden.
Die DAA ist für die Instruktion und für die Verhängung von Geldstrafen zuständig.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen, falls Sie Fragen haben oder falls Sie uns betreffend Schwarzarbeit informieren möchten.
Kontakt
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Rue des Cèdres 5
1950 Sion
Telefon: 027 / 606 74 00
Fax: 027 / 606 74 04
Email: ice@admin.vs.ch
Rechtsgrundlage
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
- Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA
- Ausführungsgesetz für die entsandten Arbeitnehmer/innen und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Ordonnance cantonale d'application de la loi fédérale sur les travailleurs détachés et de la loi fédérale sur le travail au noir