Biologische Sicherheit in den Unternehmen

Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und der ArGV 3, ist die DAA für die Kontrollen verantwortlich, die den Schutz der Arbeitnehmer, welche Mikroorganismen manipulieren oder diesen ausgesetzt sind, betreffen. Dies gemäss den Bestimmungen der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV, SR 832.312).

Ausgehend von diesem Befund und da die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen in der Verordnung über den Umgang mit Organisamen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung,ESV, SR 814.912) ähnlich den in der SAMV sind, wurden der DAA auch die Kontrollaufgaben dieser Umweltgesetzgebung anvertraut.

In diesem Rahmen kann die DAA auf die Unterstützung und die Ratschläge von Spezialisten des kantonalen Labors von Basel-Stadt zählen.