Lohnempfehlungen

Nachfolgend finden sie die professionellen Bereiche, für welche, mangels Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen Lohnempfehlungen herausgegeben worden sind.

1. Kaufmännische Angestellte

Der kaufmännische Verein Schweiz (KV Schweiz) hat Lohnempfehlungen hervorgebracht, welche die Ausbildungsdauer und das Alter des(r) Angestellten berücksichtigen mit einer Gewichtung von der  geographischen Lage des Arbeitsmarktes.
Die Broschüre Lohnempfehlungen kann beim KV Schweiz bestellt werden.

2. Arzthelferinnen

Die Walliser Ärztegesellschaft publiziert die Lohnempfehlungen für die Arzthelferinnen.

3. Au-pair Angestellte

Die Vermittlung einer Au-pair-Stelle wird oft über Vermittlungsagenturen oder Vereinigungen vorgenommen. Es ist wichtig, die Zuverlässigkeit dieser Organisationen zu prüfen und vor ihrer Abfahrt ins Ausland den direkten Kontakt mit der Empfangsfamilie zu suchen; dies um die Bedingungen ihres Aufenthaltes sicherzustellen (Arbeitsvertrag, soziale Sicherheit, Versicherungen, usw.).

Das Abkommen des Europarates vom 24. November 1969 regelt den Status und die soziale Sicherheit der jungen Au-pair-Angestellten. Die Schweiz hat dieses europäische Abkommen über die Au-pair-Vermittlung, welches am 30. Mai 1971 in Kraft getreten ist, auch unterzeichnet. Die anderen unterzeichnenden Länder sind: Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Moldawien.

Eine Vorlage eines Au-pair-Vermittlungsvertrages wurde durch den Europarat gutgeheissen.  Manche Kantone (Bsp. Genf) haben Standard Arbeitsverträge für Au-pair-Angestellte verordnet.