Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Belästigung am Arbeitsplatz sowie Wörter, Gesten oder erniedrigende Handlungen verstossen gegen das gültige Recht; diese werden vom Gesetz verboten.

Die sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen:

  • anzügliche Bemerkungen und sexistische « Scherze »
  • physische Kontakte und aufdringliche Berührungen
  • Annäherungs- und Druckversuche, um sexuelle Vorzüge zu erhalten, welche oft mit Vorteilsversprechungen oder Strafdrohungen verbunden sind.

Sowohl das eidgenössische Arbeitsgesetz als auch  das Bundesgesetz über die Gleichstellung schreiben dem Arbeitsgeber vor, gegen die sexuelle Belästigung Präventivmassnahmen zu ergreifen.

Falls Sie der Ansicht sind, das Opfer sexueller Belästigung zu sein, reden Sie darüber und versuchen Sie, zuerst innerhalb der Firma eine Lösung zu finden. Falls intern keine Lösung gefunden werden kann, haben Sie die Möglichkeit, bei der kantonalen Schlichtungskommission für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung Klage einzureichen.