Normalarbeitsverträge

Normalarbeitsverträge sind Regeln, die durch den Walliser Staatsrat verordnet wurden, um die Arbeitsbedingungen in bestimmten Berufen festzulegen, in welchen die Sozialpartner keinen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Der Normalarbeitsvertrag ist eine Gesamtheit von Regeln, die durch den Staat verordnet wurde, und welche die Arbeitsbedingungen eines Berufs bestimmen. Grundsätzlich regelt der Normalarbeitsvertrag im Einzelnen die gegenseitigen Verpflichtungen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers und legt insbesondere die Kündigungsfristen der Einzelarbeitsverträge fest.

Um in Kraft zu treten, muss ein Normalarbeitsvertrag offiziell veröffentlicht werden (z. B. im kantonalen Amtsblatt). Er ist dann zwingend auf alle Arbeitsverhältnisse des entsprechenden Berufs anwendbar. Allerdings können Teile eines Arbeitsvertrages von den Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages abweichen, sogar mündlich, es sei denn, dass der Normalarbeitsvertrag für Abweichungen Schriftform vorsieht oder Abweichungen für manche Punkte sogar verbietet.  

Es existieren einige Normalarbeitsverträge auf Bundesebene, die meisten sind jedoch kantonal; Artikel 359 Abs. 2 OR verpflichtet im Übrigen die Kantone, Normalarbeitsverträge für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft sowie für das Hauspersonal zu verordnen. Im Kanton Wallis ist die DAA für die Ausarbeitung und das dazugehörige Verfahren der NAV zuständig, bevor diese Verordnungen vom Staatsrat in Kraft gesetzt werden.