Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 den Beschluss betreffend den Normalarbeitsvertrag für die Arbeiter der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) angenommen. Es ist das erste Mal seit dem In-Kraft-Treten der flankierenden Massnahmen am 1. Juni 2004, dass er einen Mindestlohn für eine Branche festlegt.