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Kantonale tripartite Kommission
Kantonale Tripartite Kommission
Die kantonale tripartite Kommission setzt sich aus Vertretern der Behörden, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen. Sie beobachtet den Arbeitsmarkt, kontrolliert die Einhaltung der zwingenden Normalarbeitsverträge, denunziert die Missbräuche an den kantonalen Ausführungsbehörden (kantonale Beschäftigungsinspektion) und kann Massnahmen vorschlagen (vereinfachte Ausdehnung oder Annahme von Normalarbeitsverträgen, die einen Mindestlohn festlegen).
Im Wallis setzt sich die tripartite Kommission aus 30 Mitgliedern, die durch den Staatsrat ernannt wurden zusammen; nämlich 10 Vertreter des Staates, 10 Vertreter des Arbeitgebers und 10 Vertreter der Gewerkschaften.