Verfahren
Verfahren
Ein in der Schweiz gestelltes Asylgesuch ist bei den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) für Asylsuchende des Bundesamtes für Migration einzureichen, die sich in Chiasso, Kreuzlingen, Basel und Vallorbe befinden. Die Asylsuchenden werden anschliessend einem Kanton zugeteilt. Der Kanton Wallis erhält 3,9 % der Ankünfte in der Schweiz.
Die Bundesbehörden (Bundesamt für Migration und Bundesverwaltungsgericht) haben die exklusive Zuständigkeit der Entscheide auf Asylgesuche. Die Kantone sind gehalten die Entscheide der zuständigen Bundesbehörden im Asylbereich auszuführen.
Die Folge einer Asylablehnung ist die Wegweisung aus der Schweiz.
Kontakt
Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Asylwesen
Bahnhofstrasse 39
1950 Sitten
027 606 55 89
Der Schalter des Asylwesen befindet sich im Erdgeschoss.
(Eingang Chemin des Collines1)