Einbürgerungen
Einbürgerungen
Aus Vereinfachungsgründen finden Sie unter dem Thema „Einbürgerungen“ nur die Einbürgerungen zum Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit. Die Informationen zur Kantonalen Einbürgerung sind auf folgender Seite abrufbar: Kantonale Einbürgerung
Vom Gesetz her sind verschiedene Einbürgerungsverfahren möglich :
Familienbeziehungen mit Schweizer Staatsangehörigen, durch Ehe oder Abstammung erlauben eventuell eine erleichterte Einbürgerung oder eine Wiedereinbürgerung. Seit 2018 ist, unter gewissen Voraussetzungen, eine erleichterte Einbürgerung für die Ausländer der 3. Generation in der Schweiz möglich.
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Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung
Wenn keine direkte Verbindung mit einer Schweizer Person besteht, ist die Einbürgerung durch ein ordentliches Verfahren möglich.
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Ordentliche Einbürgerung