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Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
Entlassung aus dem Schweizer bürgerrecht
Der Verlust der Schweizer Staatsangehörigkeit hängt von der Entscheidung einer Behörde ab. Dies kann durch eine Entlassung aus dem Bürgerrecht oder durch einen Entzug des Bürgerrechts geschehen. Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht folgt auf ein Gesuch eines Schweizer Bürgers, welcher nicht in der Schweiz wohnhaft ist, eine andere Staatsangehörigkeit besitzt oder die Möglichkeit hat, eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Die Webseite des SEM gibt Ihnen noch weitere nützliche Informationen bezüglich dem Verlust des Schweizer Bürgerrechts, die verschiedenen Gründe und das damit verbundene Verfahren.
Kontakt
VS - Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
Chrystel Pfyffer
Telefon 027 606 55 90
Email einbuergerung@admin.vs.ch