Zahlungsbefehl
Zahlungsbefehl
Der Zahlungsbefehl wird vom Betreibungsamt gemäss den Angaben des Gläubigers im Betreibungsbegehren erstellt. Dieses Dokument wird doppelt ausgefertigt. Die eine Ausführung wird dem Schuldner, die andere dem Gläubiger zugestellt. Der Zahlungsbefehl ist die letzte Aufforderung an den Schuldner, den geforderten Betrag an den Gläubiger innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Gläubiger die Betreibung auf dem Wege der Pfändung oder des Konkurses fortsetzen. Ist der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden, kann er unmittelbar bei der Zustellung oder in den folgenden 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben.
Ratgeber
Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner in seiner Wohnung oder an seinem Arbeitsort zugestellt. Wird er daselbst nicht angetroffen, so kann die Zustellung an eine zu seiner Haushaltung gehörende erwachsene Person oder an einen Angestellten erfolgen.
Wird keine der erwähnten Personen angetroffen, so ist die Urkunde durch einen Gemeindebeamten oder durch die Polizei zuzustellen. Der Schuldner hat dafür zu sorgen, dass Zustellungen ohne Schwierigkeiten erfolgen können.
Es ist für den Schuldner von Vorteil, die Betreibungsurkunde am Schalter des Betreibungsamtes oder am Postschalter entgegenzunehmen, wenn er dazu aufgefordert wird, denn die Kosten für erfolglose Zustellungsversuche, die der Gläubiger vorschiesst, werden den vom Schuldner zu zahlenden Forderungen, Zinsen und Gebühren hinzugerechnet.
Kontakt
Betreibungsamt Oberwallis, Visp
027 606 16 70
Konkursamt Oberwallis, Visp
027 606 16 90
Betreibungsamt Sitten, Ering und Gundis, Sitten
027 606 16 10
Konkursamt Zentralwallis, Sitten
027 606 11 80
Betreibungsamt Martinach Entremont, Martinach
027 606 17 30
Betreibungsamt Monthey St-Maurice, Monthey
027 606 17 00
Konkursamt Unterwallis, Monthey
027 607 26 30