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AUFSICHT ÜBER DIE ANWÄLTE

Administrative Aufsicht

Ab dem 1. März 2020 fällt die administrative Aufsicht über die Anwälte in die Zuständigkeit des Departements für Sicherheit (Art. 3 AnwG), welche vom Rechtsdienst ausgeübt wird. Seine Hauptaufgaben sind:

  • Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der öffentlichen Liste der Anwälte aus den EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten, die befugt sind, als Rechtsvertreter in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung zu arbeiten. Zu diesem Zweck:

♦ untersucht und entscheidet er die Gesuche;
♦ entscheidet er über die Zulassung eines Anwalts aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zur Eignungsprüfung oder zum Gespräch zur Prüfung der erforderlichen Fähigkeiten;
♦ nimmt er die notwendigen Eintragungen, Publikationen und Löschungen vor;
♦ bewilligt er die Einsichtnahme ins Register und bearbeitet Auskunftsgesuche;
♦ ordnet er die anderen vom Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen betreffend die administrative Aufsicht an;
♦ publiziert er im Amtsblatt jede Eintragung im Register und zu Beginn des Jahres die Liste der im Anwaltsregister oder in der öffentlichen Liste eingetragenen Anwälte.

  • Erteilung einer Ermächtigung an einen Anwalt, die von ihn von dem Berufsgeheimnis entbindet.
  • Verwaltung des Bereitschaftsdienstes (Anwalt der ersten Stunde).

     

Disziplinarische Aufsicht

Die Dienststelle ist die Untersuchungsbehörde und verantwortlich für das Sekretariat der Aufsichtskammer über die Rechtsanwälte (erstinstanzliche Disziplinarbehörde), insbesondere (Art. 14  Abs. 1 AnwG, 12ff BGFA):

  • kontrolliert die berufliche Tätigkeit der Anwälte, die im Kanton Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten;
  • eröffnet Disziplinarverfahren;
  • ordnet disziplinarische Sanktionen an.

Die Dienststelle unterbreitet ihre Entscheidanträge der Aufsichtskammer (Art. 13 Abs. 6 AnwG).

Die von der Aufsichtskammer der Anwälte oder deren Präsidenten gefällten Entscheide sind bei dem Kantonsgericht anfechtbar (Art. 14 Abs. 2 Buchstabe a AnwG).

Die Person, welche Anzeige erstattet, ist im Disziplinarverfahren nicht Partei. Sie wird am Verfahrensausgang lediglich über die Folge orientiert, die der Anzeige gegeben wurde (Art. 23 Abs. 4 RAnwG).

 

Andere Behörden

  • Der Walliser Anwaltsverband gibt Auskünfte über Rechte und Pflichten des Anwalts und über den gerichtlichen Rechtsbeistand.
  • Die Schiedskammer des Anwaltsverbandes entscheidet über die Streitigkeiten zwischen einem Mitglied des Walliser Anwaltsverbandes und eines Klienten bei Honorarstreitigkeiten.

Kontakt

Administrative Aufsicht : SJSJ-AVOCATS@admin.vs.ch

Disziplinarische Aufsicht : Aufsichtskammer über die Walliser Rechtsanwälte - Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz - Avenue de la Gare 39 - 1950 Sion


pdf Gesuch um Eintragung ins Walliser Anwaltsregister.pdf
pdf Gesuch um Eintragung in die öffentliche Liste der Anwälte des Kantons Wallis aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA.pdf
doc Zusammensetzung der Aufsichtskammer

Rechtsgrundlage

  • Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA)
  • Gesetz über den Anwaltsberuf (AnwG)
  • Reglement betreffend das Gesetz über den Anwaltsberuf (RAnwG)

Links

  • Anwaltsregister des Kantons Wallis
  • EU Anwaltsregister
  • Walliser Anwaltsverband
  • Schiedskammer des Walliser Anwaltsverbandes
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