Fürsorgerische Unterbringung (FU)

Fürsorgerische Unterbringung

Der Begriff "fürsorgerische Unterbringung" hat eine doppelte Bedeutung; es handelt sich einerseits um die Verfügung, mit der eine Behörde aus bestimmten Gründen eine Person in einer Einrichtung unterbringt oder zurückhält, damit ihr die aufgrund ihres Gesundheitszustandes verlangte Betreuung gewährt wird; andererseits um die durch diese Verfügung geschaffene Rechtsstellung.

Die fürsorgerische Unterbringung (FU) ist eine Schutzmassnahme, die sich von der Beistandschaft unterscheidet. Die Unterbringung kann eine Person betreffen die unter Beistandschaft steht. Es kann jedoch auch eine Person betreffen die keiner besonderen Schutzmassnahme unterstellt ist. Die FU ist dazu bestimmt, die Person falls erforderlich auch gegen ihren Willen zu schützen, ihr die benötigte Hilfe und Pflege zu gewähren, damit sie sich in ihrer Eigenständigkeit wieder zurechtfindet.

In die Zuständigkeit des Arztes oder der Einrichtung fallende Entscheide

FU - psychische Störung

Muster-Verfügung

Formular für die betroffene Person

Formular für nahestehende Personen

FU - Geistesschwäche / schwer verwahrloste Person

Muster-Verfügung

Formular für die betroffene Person

Formular für nahestehende Personen

FU - Zurückbehaltung in einer Einrichtung

Muster-Verfügung

Formular für die betroffene Person

Formular für nahestehende Personen

FU - Behandlung ohne Zustimmung

Muster-Verfügung

Formular für die betroffene Person

Formular für nahestehende Personen

FU - Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Muster-Verfügung

Formular für die betroffene Person

Formular für die Vertrauensperson

Formular für nahestehende Personen