Jährliche Prüfung der Geschäftsführung und der Rechnungen der Stiftungen

Die Stiftungen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Rechnungsabschlusses die folgenden ordnungsgemäss unterzeichneten Dokumente zu unterbreiten:

  • die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang;
  • den Jahresbericht über die Geschäftsführung;
  • den Bericht der Revisionsstelle oder die Bestätigung des Stiftungsrates für die von der Revisionspflicht befreiten Stiftungen.