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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Am 19. Dezember 2008 wurde das Kapitel des Kindes- und Erwachsenenschutzes des Zivilgesetzbuches (ZGB) geändert.
- Gleichzeitig wurde das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) revidiert und eine neue Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz (VKES) vom Staatsrat angenommen.
- Ab 1. Januar 2013 haben die KESB die Vormundschaftsämter ersetzt.
- Die folgenden Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatsrates, welcher diese dem mit der Sicherheit beauftragten Departement anvertraut:
- administrative Aufsicht über die KESB (VKES 5ff);
- Ausbildung und Coaching der Mitglieder der KESB (VKES 15);
- erstellen von Standardformularen im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung (EGZGB 60).