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Zulassung zum Notariatspraktikum
Zulassung zum Notariatspraktikum
Ein schriftliches Gesuch kann frühestens drei Monate vor Beginn des Praktikums beim Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Av. de la Gare 39, 1950 Sion) gestellt werden, gemäss Artikel 11 NG, mit folgenden Beilagen:
- Kopie des Lizentiats/Masters oder Doktorats der Rechte einer Schweizer Hochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss;
- Anstellungsbestätigung eines Praktikumsmeisters;
- aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichung des Gesuchs) (Art. 17 lit. b NG);
- aktuelle Bescheinigung des Betreibungs- und Konkursamtes (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichung des Gesuchs) (Art. 17 lit. c NG).