Zulassung zu den Notariatsexamen

 

Mittels schriftlichem Gesuch, adressiert an den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz  (Av. de la Gare 39 - 1950 Sion):

  • bis spätestens 15. März für die Frühlingssession (Art. 8 Abs. 2 RNG);
  • bis spätestens 15. September für die Herbstsession (Art. 8 Abs. 2 RNG).

Dem Gesuch sind die relevanten Praktikumsbestätigungen sowie die Bestätigung der besuchten obligatorischen Kurse beizulegen.

Nach Erhalt der Einschreibung stellt Ihnen die Dienststelle einen Einzahlungsschein für die Bezahlung der Prüfungsgebühr zu.

In seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 hat der Staatsrat das RNG geändert, um die Informatisierung der schriftlichen Prüfungen (Art. 14 Abs. 3 RNG) umzusetzen, die ab der Frühlingssession 2020 wirksam wird. Das Verfahren für die computergestützten schriftlichen Prüfungen ist in einer Richtlinie vom 7. April 2022 festgelegt.

Die festgelegten Termine für die Prüfungssessionen von 2020 bis 2024 sind wie folgt:

Jahr

Frühlingssession

Herbstsession

2020

  vom 5. bis 8. Mai

vom 3. bis 6. November

2021

  vom 4. bis 7. Mai

vom 2. bis 5. November

2022

  vom 3. bis 6. Mai

vom 8. bis 11. November

2023

  vom 2. bis 5. Mai

vom 7. bis 10. November

2024

  vom 1. bis 4. Mai

vom 5. bis 8. November

 

Wir weisen die Notariatspraktikanten darauf hin, dass ab November 2019 drei neue Kurse angeboten werden (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – Buchhaltung – Steuerrecht, siehe Online-Kursplan).
Die Notariatspraktikanten, die zum Praktikum ab dem 1. Juli 2019 zugelassen sind, müssen bei der Anmeldung zu den Prüfungen eine Bestätigung der 10 absolvierten Kurse vorlegen. Die vorher zugelassenen Praktikanten müssen, wie bis anhin, für die 7 absolvierten Pflichtkurse, die zum Zeitpunkt der Zulassung zum Praktikum obligatorisch waren, eine Bestätigung vorlegen.