Mengenangabe

Eine Verpflichtung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie eines gesunden Wettbewerbs

Jede Person, die messbare Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbietet, ist verpflichtet, dem Konsumenten oder Konsumentin die angebotene Menge in gesetzlichen Masseinheiten anzugeben.

Die Mengenangabe muss genau sein. Sie darf keine Mengenausdehnungen oder Begriffe wie «ca., etwa, ungefähr» enthalten. Sie muss in gesetzlichen Einheiten oder in Stückzahlen angegeben sein.

Wird eine Mindestmenge angegeben, so muss sie in jedem einzelnen Fall erreicht werden. Es muss erkennbar sein, dass die Mindestmenge angegeben wird.

Mengenmessung im Offenverkauf

Messbare Waren, die im Offenverkauf angeboten werden, müssen in Anwesenheit der Konsumentin bzw. des Konsumenten oder von diesem mit einem amtlichen Messgerät gemessen werden.

Massgebend ist die Nettomenge einer Ware.

Mengenangabe und Aufschriften auf Fertigpackungen

Fertigpackungen müssen mit folgenden Aufschriften versehen sein: 

  • Nennfüllmenge
  • Sachbezeichnung der Ware, auf die sich die Mengenangabe bezieht
  • Verantwortlicher Hersteller oder Importeur

Auf Fertigpackungen muss die Nennfüllmenge in gesetzlichen Einheiten ausgedrückt werden, gefolgt von der Kurzform oder dem Namen der entsprechenden Einheit:

  • für Gewichtsangaben: Kilogramm (kg) oder Gramm (g)
  • für Volumenangaben: Liter (l oder L), Zentiliter (cl) oder Milliliter (ml)

Die Aufschrift muss die folgenden Abmessungen einhalten:

Nennfüllmenge Schriftgrösse
über 1 kg oder 1 l mind. 6 mm
200 g bis 1 kg oder 200 ml bis 1 l mind. 4 mm
50 g bis 200 g oder 50 ml bis 200 ml mind. 3 mm
Kleinere Verpackungen mind. 2 mm

 

Geeignete Messmittel

Bei der Herstellung von Fertigpackungen oder im Offenverkauf soll der Eichwert («e» auf dem Zulassungsschild der Waage) nicht grösser sein als in nachfolgender Tabelle angegeben:

Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
Nennfüllmenge in g oder ml Eichwert in g
≥ 5 0.1
≥ 10 0.2
≥ 25 0.5
≥ 110 1
≥ 330 2
≥ 1'670 5
≥ 3'330 10
≥ 6'670 20
≥ 25'000 - 50'000 50
Offenverkauf oder Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
Nennfüllmenge in g oder ml Eichwert in g
< 500 g 1.0 g
≥ 500 g - < 2 kg 2.0 g
≥ 2 kg - 10 kg 5.0 g

 

 

 

 

 

 

 

Waagen

Die Verwendung von zugelassen und geeichten Waagen ist für den Handels- und Geschäftsverkehr vorgeschrieben.