Tätigkeiten, die eine Bewilligung der Gemeinde erfordern

Bewilligungspflichtig auf Gemeindeebene

  • die Organisation von Märkten, Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
  • die Organisation von diversen Spielen und Wettbewerben gegen Einschreibegebühr (Glücksräder, Rätselspiele, Wettfischen, Wettjassen)
  • Ständig und fest ausgeübte Gewerbetätigkeiten (Meldung vor Beginn der Tätigkeit)
  • die Organisation von musikalischen, sportlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen. Vorbehalten bleiben Bewilligungen aufgrund anderer Gesetzgebungen, wie Bau-, Feuer-, Sicherheitsgesetzgebung usw.

Das Bewilligungsgesuch ist mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Gemeindebehörde einzureichen.

 

Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Av. du Midi 7
1950 Sitten