Dienstleistungen der RAV für Stellensuchende

Was müssen Sie unternehmen, bevor Sie sich arbeitslos melden?

  • Kontrollieren Sie, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde
  • Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis
  • Beginnen Sie unverzüglich mit der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und bewahren Sie die Nachweise Ihrer Arbeitssuche auf. Sobald Sie das Enddatum Ihres Arbeitsverhältnisses kennen, müssen Sie vor Ihrer Arbeitslosmeldung mindestens 6-8 Arbeitsbemühungen pro Monat nachweisen können. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag betrifft dies mindestens die letzten drei Monate
  • Melden Sie sich so rasch als möglich im RAV Ihrer Wohnregion

Anmeldung zur Arbeitslosigkeit

1. Anmeldung

ONLINE

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag an, für den Sie Arbeitslosenentschädigung geltend machen.

Alternativ können Sie sich auch online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer (AHV), Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer.

Bitte seien Sie nach der Online-Anmeldung telefonisch erreichbar, damit das RAV weitere Informationen einholen kann, um die Anmeldung abzuschliessen. Sobald diese durch das RAV abgeschlossen ist, werden Sie zu einem ersten Beratungsgespräch eingeladen. Erst wenn die Anmeldung im RAV abgeschlossen wurde, können sie zum Erstgespräch eingeladen werden.

Die Broschüre "Informationen zur Datenverarbeitung in den ALV-Informationssystemen" gibt Ihnen einen Überblick darüber, was unter Personendaten zu verstehen ist, wie diese verarbeitet werden und wer darauf Zugriff erhält. Ausserdem erfahren Sie, welche Rechte stellensuchende Personen in diesem Zusammenhang haben. 

IM RAV

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag an, für den Sie Arbeitslosenentschädigung geltend machen.

Sie können sich persönliche beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihrer Wohnregion anmelden. Vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrer Anmeldung mit:

  • Ausweisdokument (gültige Identitätskarte oder gültiger Pass) und Versicherungsausweis AHV-IV oder Krankenversicherungskarte – ohne diese Dokumente können Sie sich nicht arbeitslos melden
  • falls Sie Ausländer sind: Aufenthaltsbewilligung (oder Ausländerausweis)
  • Kündigungsbrief
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Kopie der Arbeitssuchnachweise für die Zeit vor der Arbeitslosigkeit
  • Führerausweis aller Kategorien

2. Obligatorischer Online-Kurs (in verschiedenen Sprachen erhältlich)

Innerhalb von 5 Werktagen nach Ihrer Anmeldung müssen Sie den obligatorischen Online-Kurs zur Arbeitslosenversicherung auf  www.orp-rav-vs.ch absolvieren. 

  • Inhalt: grundlegende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten in Sachen Arbeitslosigkeit
  • Dauer: ca. 60 Minuten
  • Zugang über Computer, Tablet-PC oder Smartphone
  • Test am Ende des Kurses: für alle arbeitslos gemeldeten Personen obligatorisch. Bei diesem Test werden Ihre Kenntnisse der Arbeitslosenversicherung geprüft. Zudem ermöglicht er Ihnen, sich auf Ihr Erstgespräch mit Ihrem Personalberatenden vorzubereiten
  • Fragebogen «Meine neue Arbeit»: Sobald Sie online am Informationstag teilgenommen haben, müssen Sie zudem diesen Fragebogen ausfüllen und innert 5 Arbeitstagen nach Ihrer Arbeitslosmeldung an Ihr RAV senden
  • Support: Wenn Sie Fragen oder technische Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den technischen Support unter: support@swisslearninghub.com

Die Broschüre «Rechte und Pflichten – Ein Merkblatt für Versicherte» gibt Ihnen jederzeit Auskunft über Ihre Pflichten.

3. Anmeldung bei einer Arbeitslosenkasse

Zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung zur Arbeitslosigkeit haben Sie freie Wahl der Arbeitslosenkasse, danach können Sie die Kasse bis zum Ende Ihrer Rahmenfrist nicht mehr ändern.

Rechte und Pflichten der arbeitslosen Person

Die Anmeldung zur Arbeitslosigkeit bringt eine gewisse Anzahl Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung mit sich:

  • Sie müssen Arbeit suchen, nötigenfalls auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufs, eine vermittelte zumutbare Arbeit annehmen, an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen und den Kontrollvorschriften und Weisungen des RAV Folge leisten
  • Die Teilnahme an Beratungs- und Kontrollgesprächen mit Ihrem Personalberatenden ist obligatorisch. Diese können nur in Ausnahmefällen verschoben oder abgesagt werden. Im Verhinderungsfall müssen Sie unverzüglich das Sekretariat Ihres RAV kontaktieren
  • Sie müssen das AVP-Formular (Angaben der versicherten Person) für die Arbeitslosenkasse, das Sie jeden Monat erhalten, wahrheitsgetreu ausfüllen
  • Zudem sind Sie verpflichtet, Ihrem Personalberatenden alle Veränderungen Ihrer Situation zu melden

Das Merkblatt für Versicherte vermittelt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als stellensuchende Person: Kontrollvorschriften, Arbeitssuche, Beratungsgespräche im RAV, Zuweisung zu einer Arbeitsstelle oder einer Wiedereingliederungsmassnahme.

Dieses Merkblatt gibt es auch auf Albanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Spanisch und Türkisch.

Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann dies zu einer Kürzung oder gar einer Einstellung der Taggelder führen.

Arbeitslosigkeit: Arbeitssuche

Warten Sie nicht mit der Arbeitssuche!

Hier ein paar Tipps:

Ihr RAV-Personalberatender informiert und berät Sie bei Ihrer Arbeitssuche.

Arbeitssuchnachweise

  • Vor der Arbeitslosigkeit: Sobald Sie das Enddatum Ihres Arbeitsverhältnisses kennen, müssen Sie vor Ihrer Arbeitslosmeldung mindestens 6-8 Arbeitsbemühungen pro Monat nachweisen können. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag betrifft dies mindestens die letzten drei Monate
  • Während der Arbeitslosigkeit: Die quantitativen (üblicherweise 10 bis 12 Arbeitsbemühungen pro Monat) und qualitativen Ziele der Arbeitssuche werden mit Ihrem Personalberatenden festgelegt
  • Nach dem 5. Tag des Folgemonats (oder dem ersten Arbeitstag nach diesem Datum) eingereichte Arbeitsbemühungen können nicht mehr berücksichtigt werden, ausser es liegt ein entschuldbarer Grund vor
  • Sie müssen dem RAV das Formular Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen abgeben, auf welchem Sie alle Ihre Bemühungen der Arbeitssuche auflisten und dabei alle Spalten ausfüllen. Die Arbeitsbemühungen, die durch persönliche Besuche gemacht werden, müssen insbesondere mit dem Stempel oder der Unterschrift des besuchten Arbeitgebenden belegt werden. Sie können das Formular auch online (eServices) einreichen
  • Bewahren Sie Kopien aller Brief- und E-Mail-Wechsel sowie Namen und Adressen Ihrer Kontakte auf
  • Fehlende oder ungenügende Arbeitssuchnachweise können eine Taggeldeinstellung bewirken

Zwischenverdienst

Im Zwischenverdienst zu arbeiten, lohnt sich auf alle Fälle:

  • Sie bleiben in Kontakt mit der Arbeitswelt und erhalten Ihre beruflichen Kompetenzen
  • Es ist finanziell interessant
  • Sie verlängern Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Für alle nötigen Informationen wenden Sie sich an Ihren Personalberatenden.

Arbeitsmarktliche Massnahmen

  • Die Arbeitslosenversicherung kann Massnahmen zur Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Stellensuchenden finanzieren. Es handelt sich um arbeitsmarktliche Bundesmassnahmen
  • Der Kanton Wallis finanziert zudem Massnahmen für Ausgesteuerte, mit dem Ziel deren Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Es handelt sich hierbei um die kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung

Ziel dieser Massnahmen

  • die Kenntnisse des Teilnehmenden zu verbessern
  • die beruflichen, persönlichen oder sozialen Komptenzen des Teilnehmenden zu verbessern
  • die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen

Weitere Informationen finden Sie auf der Spezialseite: Arbeitsmartktliche Massnahmen.

Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen (LAM)

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Av. du Midi 7
1950 Sitten

Freie Kassenwahl

Zu Beginn Ihrer Rahmenfrist haben Sie freie Kassenwahl. Danach kann die Arbeitslosenkasse während der gesamten Dauer der Rahmenfrist nicht mehr gewechselt werden.

Auftrag der Arbeitslosenkassen

Seit Beginn der Arbeitslosenversicherung sind die Arbeitslosenkassen damit beauftragt, den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu überprüfen sowie Leistungen und Taggelder auszuzahlen. Sie sind die Zahlstellen der Arbeitslosenversicherung.

Arbeitslosenkassen sind laut Gesetz öffentliche Kassen oder Verbandskassen, welche von Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften gegründet wurden.

Liste der im Wallis tätigen Arbeitslosenkassen

IMPULSPROGRAMM 2020-2025