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Gesuch um Betriebsbewilligung im Gastgewerbe

Jedes gewerbsmässige Angebot der Beherbergung mit hotelmässigen Dienstleistungen, von Plätzen für Camping, von Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort, von Speisen zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer Bewilligung durch den Gemeinderat (z.B. Hotels, Restaurants, Campingplätze, Carnotzets, Traiteure, Kebabs, Gastgebertische, B&B, usw.).

Das Bewilligungsgesuch ist beim Gemeinderat mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mittels des Formulars Gesuch um Betriebsbewilligung einzureichen.

Vermieter, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken gegen Entgelt und ohne hotelmässige Dienstleistungen vermieten oder untervermieten - unabhängig vom Buchungskanal – müssen diese bei der Gemeindebehörde des Ortes, an dem sich die Unterkunft befindet, melden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Persönliche Voraussetzungen

  • Die kantonale obligatorische Prüfung muss bestanden sein oder man muss über eine anerkannte Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennung der Berufsausbildungen und Berufserfahrungen erfolgen ausschliesslich durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.
  • Es darf kein unbezahlter Verlustschein für die letzten fünf Jahre vorliegen (und auch nicht nachdem die Betriebsbewilligung erteilt wurde).
  • Es darf keine Verurteilung bezüglich einem Verbrechen, Vergehen oder Übertretung bestehen, die eine Gefahr für die Ausübung der Arbeit in der Beherbergung und der Bewirtung darstellen könnte, ungeachtet des Datums der Verurteilung.
  • Man muss über die Handlungsfähigkeit verfügen und eine solche Bescheinigung vorlegen (das Dokument ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB] erhältlich).

Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze

  • Die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen.

Aus- und Weiterbildung

  • Die kantonale obligatorische Prüfung
  • Vorbereitung auf die obligatorische Prüfung GBB

werden von der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO Wallis)

in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden

  • Gastro Wallis
  • Hotellerie Suisse / Wallis
  • Walliser Camping Vereinigung organisiert.

Anmeldung Kurse und Prüfung GBB

HES-SO Valais, Kurse und Prüfung GBB, Technoark 3, 3960 Siders, Tel. 058 606 90 45, info.lhr-gbb@hevs.ch

Anmeldung Weiterbildung

ritzy* Weiterbildung, TechnoArk 3, CH-3960 Siders, Tel 058 606 90 31, info@ritzy.ch

 

Kontakt

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten

Oberwallis
Dienstag, Donnerstag, Freitag
Karin Bregy
Tel. 027 606 73 01
karin.bregy@admin.vs.ch

Mittel- und Unterwallis
Bernadette Genolet
Tel. 027 606 73 08
bernadette.genolet@admin.vs.ch

 


Rechtsgrundlage

Bund
  • Bundesgesetz über die gebrannten Wasser vom 21. Juni 1932 (AlkG) Artikel 41 ff.
  • Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) vom 9. Oktober 2013
Kanton
  • Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken vom 8. April 2004 (GBB)
  • Verordnung betreffend das Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (VBB) vom 3. November 2004
  • Gesetz über die Gewerbepolizei

Links

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  • Kurse & Prüfung LHR/GBB
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