Praktikumsvertrag im Hinblicke auf eine Berufslehre

 

Ziel

Um zu verhindern, dass ein Jugendlicher ohne Lösung aus der Gesellschaft ausscheidet und um einem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit zu geben, einen offiziellen und anerkannten langfristigen Praktikumsvertrag abzuschließen. Ziel ist es, dass am Ende des Praktikums ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet wird. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag dem Jugendlichen nicht das Recht gibt, berufliche Kurse zu besuchen, ausser in den ersten drei Monaten des Schuljahres (siehe unten für rechtliche Hinweise).

Zielgruppe

Ausbildungsbetriebe
Jugendliche ohne Ausbildungslösung
 

Rechtlicher Hinweis

Artikel 22, Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (VOEBBG)

DB

CP-670
1951 Sitten

Sektion verträge (Für administrative fragen)

027 606 42 51

Amt für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

027 606 95 70