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Plattform T1

Übergang 1 (T1)

 

Der Übergang 1 (T1) bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit und dem Eintritt in eine postobligatorische Ausbildung. Dieser Übergang ist ein entscheidender Punkt im Berufswahlprozess, bei dem die Weichen zum beruflichen Werdegang der Jugendlichen zumindest teilweise gestellt werden. Idealerweise wird eine zertifizierende Ausbildung in Angriff genommen, die dem Berufsziel einer Person entspricht. In der Praxis aber entwickeln sich diese Ziele ständig weiter und eine getroffene Berufswahl wird plötzlich neu überdacht. Auch sind die Bildungslaufbahnen oft viel komplexer als von den Institutionen eigentlich vorgesehen.

Die Plattform Übergang 1

Der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben sich auf ein gemeinsames Ziel geeinigt: Die Zahl der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II auf 95% zu erhöhen.

Die meisten Jugendlichen erreichen diesen Abschluss ziemlich linear. Einige hingegen haben Schwierigkeiten, sich sozial oder beruflich zu integrieren und benötigen Unterstützung von institutioneller Seite her. Aus diesem Grund wurde die Plattform T1 eingerichtet.

Was ist die Plattform T1?

Die Plattform T1 ist ein Koordinierungs- und Begleitinstrument, das der Dienststelle für Berufsbildung (DB) angegliedert ist. Ziel der Plattform ist es, die Chancen von jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren mit erheblichen Schwierigkeiten nach der obligatorischen Schulzeit zu erhöhen, sich sozial und beruflich einzugliedern. Dabei wird eine Betreuung eingerichtet, die den Interessen und Fähigkeiten der betreuten Person entspricht und auf die verfügbaren institutionellen Massnahmen abgestimmt ist.

So wird zusammen mit dem Jugendlichen in einem ersten Schritt ein Berufsziel gesucht, erarbeitet und in Angriff genommen werden und die Person wird dann in einem zweiten Schritt bei der Verwirklichung ihres Projekts begleitet. Durch das Anbieten von entsprechenden Massnahmen sollen Lehr- oder Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Presseartikel

  • Artikel im Le Nouvelliste über die Plattform T1, 29. November 2016 (auf Französisch)

  • Artikel in der Monatszeitschrift der Walliser Schule Résonances, 29. Februar 2017 (auf Französisch)

Zusätzliche Internetseiten

  • www.ciao.ch

Kontakt

 

* sfop-plateforme@admin.vs.ch
(  027 606 42 58 (fr)
(  027 606 42 70 (de)

 

Gesetzesgrundlagen

Bund

  • Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG)

Kanton

  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Juni 2008 (EGBBG)
  • Verordnung zum Einführungsgesetz vom 9. Februar 2011 (VEGBBG)

 

 


Dokument

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