EFZ / EBA für Erwachsene

Sie haben eine solide Erfahrung in einem anerkannten Beruf (Gesundheit und Betreuung, Büro, Verkauf etc.), aber Sie haben kein Diplom, das Ihre Kompetenzen bestätigt.

Es gibt Möglichkeiten, Ihre bisherigen Erfahrungen anzuerkennen oder Ihre Grundausbildung zu ergänzen und somit eine berufliche Erstausbildung abzuschliessen (Berufsausbildung).

Das Interessante bei diesen Ansätzen, bei welchen Sie von Spezialisten betreut werden, ist, dass Ihre Berufserfahrung berücksichtigt wird und Sie von gewissen Prüfungen dispensiert werden können.

Der Kanton Wallis bietet 3 Möglichkeiten, ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen:

  1. Indem Sie das gleiche Qualifikationsverfahren absolvieren wie die Lernenden (Art.32 – Qualifikationsverfahren), man spricht von direkter Zulassung. Eine Vorbildung wird dringend empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.
  2. Anerkennung von erworbenen Kompetenzen durch Validierung der Bildungsleistungen wobei allenfalls ergänzende Bildung notwendig sein kann.
  3. Mit einer um 1 Jahr verkürzten Grundbildung mit Lehrvertrag.

Abgesehen von diesen 3 Möglichkeiten, die den Vorteil haben der beruflichen Erfahrung Rechnung zu tragen, gibt es immer die Möglichkeit eine vollständige Lehre in einem Ausbildungsbetrieb zu absolvieren.

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Ein Berufsabschluss bietet zahreiche Vorteile, einerseits auf dem Arbeitsmarkt und andererseits beim Zugang zu höherer Bildung, konkret ermöglicht ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest :

  • Erhöhen Sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Festigen Sie ihre Stellung im Betrieb (Fach-, Führungs-oder Ausbildungsfunktion)
  • Haben Sie Zugang zu höherer Berufsbildung
  • Verbessern Sie ihre Verdienstmöglichkeiten
  • Senken Sie das Risiko einer möglichen Erwerbslosigkei