VERTRAG INTEGRATIONSVORLEHRE
Ziel
Im Jahr 2015 hat der Bundesrat ein vierjähriges Pilotprogramm (2018 bis 2021) verabschiedet, um die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in Ausbildung und Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.
Auf diese Weise will er in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt und den Berufsbildungseinrichtungen das Potenzial dieser Arbeitskräfte besser ausschöpfen und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe verringern.
Ziel ist es, ihnen zu ermöglichen, in einem beruflichen Umfeld die für die berufliche Erstausbildung erforderlichen Grundfertigkeiten zu erwerben.
Der Zugang zur dualen Ausbildung mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) oder einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Abschluss verspricht eine dauerhafte berufliche Integration.
Zielpublikum
Dieses Programm zielt auf die berufliche Eingliederung von vorübergehend aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen ab.
Die Teilnehmer sind zwischen 16 und 35 Jahre alt; ihr Sprachniveau sollte zu Beginn der Ausbildung einem Niveau A2 in mündlicher und einem Niveau A1 in schriftlicher Form entsprechen.
Vorgehen
3 Exemplare, unterzeichnet vom Betrieb, dem Praktikanten/der Praktikantin, seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung und der Betreuungsperson, die die 3 Exemplare an den Koordinator/die Koordinatorin für die Integrationsvorlehre übermittelt, der/die sie zur Genehmigung an die kantonale Behörde weiterleitet. Die Dienststelle schickt jeder Partei ein validiertes Exemplar zurück und meldet die junge Person zur Integrationsvorlehre an.
Links
Website des Staatssekretariats für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2018/2018-05-17.html
Präsentation der Integrationsvorlehre
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/integration/ausschreibungen/2018-integrvorlehre/fs-invol-d.pdf