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Art. 32 - Qualifikationsverfahren für Erwachsene

Art 32 – Qualifikationsverfahren

Für alle Berufe, die durch das Bundesgesetz geregelt sind, ist es mit einer mehrjährigen Erfahrung im entsprechenden Beruf möglich, den Titel zu erhalten, indem das Qualifikationsverfahren abgeschlossen wird (früher Lehrabschlussprüfung).
Sie benötigen keinen Lehrvertrag und Sie können weiterhin Ihren Beruf im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags ausüben.

 

Zulassungsbedingungen

Nach Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung müssen Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben, um direkt zu Prüfungen zugelassen zu werden, davon 2 bis 4 Jahren im angestrebten Beruf.

Darüber hinaus müssen Sie über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens auf Niveau B2 verfügen.

 

Kosten

Eine Gebühr von CHF 200 wird zum Zeitpunkt der Anmeldung erhoben.

Kurse zur Prüfungsvorbereitung sind nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen. Sie verursachen keine zusätzliche Gebühr, wenn sie an Walliser Berufsfachschulen besucht werden. In anderen Fällen (private Ausbildung oder ausserhalb des Kantons), muss mit Schulgebühren von CHF 2'500 bis 7.500 gerechnet werden.

Kontakt

Portal EFZ  für Erwachsene

Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene FBE
Schlossstrasse 30
3900 Brig

Hotline  027 606 95 55
mo bis do von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Berater, -in

Marion Gundi
Di, Do
marion.gundi@admin.vs.ch

Jérôme Lorenz
Mo, Di, Mi, Do
jerome.lorenz@admin.vs.ch

Marie-Antoinette Delaloye
Mo, Di, Do, Fr
marie-antoinette.delaloye@admin.vs.ch

Sekretariat

Anne-France Seppey
Mo vormittags, Mi, Do
anne-france.seppey@admin.vs.ch


Dokument

pdf Plakat EFZ für Erwachsene 2021
pdf Anmeldeformular.pdf
Link Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene - Berufsberatung.ch
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