Art. 32 - Qualifikationsverfahren für Erwachsene
Art 32 – Qualifikationsverfahren
Für alle Berufe, die durch das Bundesgesetz geregelt sind, ist es mit einer mehrjährigen Erfahrung im entsprechenden Beruf möglich, den Titel zu erhalten, indem das Qualifikationsverfahren abgeschlossen wird (früher Lehrabschlussprüfung).
Sie benötigen keinen Lehrvertrag und Sie können weiterhin Ihren Beruf im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags ausüben.
Zulassungsbedingungen
Nach Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung müssen Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben, um direkt zu Prüfungen zugelassen zu werden, davon 2 bis 4 Jahren im angestrebten Beruf.
Darüber hinaus müssen Sie über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens auf Niveau B2 verfügen.
Kosten
Eine Gebühr von CHF 200 wird zum Zeitpunkt der Anmeldung erhoben.
Kurse zur Prüfungsvorbereitung sind nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen. Sie verursachen keine zusätzliche Gebühr, wenn sie an Walliser Berufsfachschulen besucht werden. In anderen Fällen (private Ausbildung oder ausserhalb des Kantons), muss mit Schulgebühren von CHF 2'500 bis 7.500 gerechnet werden.
Kontakt
Portal EFZ für Erwachsene
Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene FBE
Schlossstrasse 30
3900 Brig
Hotline 027 606 95 55
mo bis do von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Berater, -in
Marion Gundi
Di, Do
marion.gundi@admin.vs.ch
Jérôme Lorenz
Mo, Di, Mi, Do
jerome.lorenz@admin.vs.ch
Marie-Antoinette Delaloye
Mo, Di, Do, Fr
marie-antoinette.delaloye@admin.vs.ch
Sekretariat
Anne-France Seppey
Mo vormittags, Mi, Do
anne-france.seppey@admin.vs.ch