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Verkürzte Grundbildung (Art.18)

Verkürzte Grundbildung (Art.18)

Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss, eine Matura, eine Bescheinigung über die allgemeinbildenden Fächer oder eine Berufserfahrung von mehreren Jahren nach Art. 18 des Berufsbildungsgesetzes haben, können Sie die Lehre auf einem höheren Niveau beginnen und somit eine kürzere Ausbildung absolvieren. Genauer gesagt, überspringen Sie das erste Jahr und starten direkt im zweiten Lehrjahr oder Sie sind dispensiert von bestimmten Kursen.

In allen Fällen ist es der Arbeitgeber (oder der Berufsbildner), der im Lehrvertrag die Dauer festlegt, also ob die Lehre verkürzt werden kann. Die Dienststelle für Berufsbildung genehmigt den Entscheid.

 

Voraussetzungen

Grundsätzlich muss zunächst ein Titel (z.B. ein EFZ, eine Berufsmatura oder eine gymnasiale Matura) erworben oder den Nachweis einer gewissen Berufserfahrung erbracht werden. Die Fälle werden einzeln von der Abteilung für Berufsbildung analysiert.

Die Dienststelle bewilligt den Lehrvertrag.

 

Kontakt

Portal EFZ  für Erwachsene

Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene FBE
Schlossstrasse 30
3900 Brig

Hotline  027 606 95 55
mo bis do von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Berater, -in

Marion Gundi
Di, Do
marion.gundi@admin.vs.ch

Jérôme Lorenz
Mo, Di, Mi, Do
jerome.lorenz@admin.vs.ch

Marie-Antoinette Delaloye
Mo, Di, Do, Fr
marie-antoinette.delaloye@admin.vs.ch

Sekretariat

Anne-France Seppey
Mo vormittags, Mi, Do
anne-france.seppey@admin.vs.ch


Link Verkürzte Lehre unter berufsberatung.ch
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