Prävention und Bekämpfung
Praxishilfe
Um invasive Neophyten wirksam zu bekämpfen, ist es unerlässlich, diese Pflanzen mit Sicherheit identifizieren zu können und mit an die Biologie jeder Art (Verbreitungsart, Blüh- und Fruchtphase usw.) angepassten Methoden einzugreifen. Es ist auch wichtig, den bei der Bekämpfung anfallenden Grünabfall und den durch diese Pflanzen verunreinigten Boden ordnungsgemäss zu entsorgen. Für die im Wallis am weitesten verbreiteten oder problematischsten Neophyten werden diese Informationen in einem Handbuch über den Umgang mit invasiven Neophyten zusammengefasst, damit, die Akteure vor Ort alle wichtigen Informationen immer im Blick haben.
Empfehlungen
Um das ökologische Gleichgewicht zu fördern und die lokale Artenvielfalt (Fauna und Flora) zu erhalten, empfiehlt die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, anstelle exotischer Arten einheimische Arten anzupflanzen (nicht vollständige Liste)
Finanzielle Unterstützung der Dienststelle zur Bekämpfung der invasiven Neopyhten
Die Dienststelle kann in folgenden Biotopen und Lebensräumen oder Spezialfällen finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung der Neophyten bieten:
- in Naturschutzgebieten
- im Wald, unter bestimmten Voraussetzungen
- bei spezifischen regionalen Projekten (z.B. Bekämpfung Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera, Schmalblättriges Greiskraut Senecio inaequidens)
Die Verantwortung der Neophyten in privaten Gärten oder auf öffentlichen Grünflächen der Gemeinden (inklusive Ufer der Rhone) liegt bei den Eigentümern. Die Bekämpfung und deren Finanzierung erfolgt durch die Eigentümer.
Ausserhalb der oben erwähnten Gebiete liegt die Verantwortung der Neophyten bei anderen Dienststellen (siehe folgende Tabelle).
Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica), © DWNL
Zuständigkeiten und Aufgaben der betroffenen Dienststellen
Dienststellen | Fachgebiete |
---|---|
DWNL |
Wald, kantonale und nationale Schutzgebiete Gesamtleitung und Koordination der Umsetzung von präventiven und konkreten Massnahmen, die das gesamte Kantonsgebiet betreffen. |
DLW | Landwirtschaftszone |
DFM | Kantonale Strassenränder |
DGE III | Autobahn |
DNSB | Flächen die durch den Bau der Autobahn A9 betroffen sind |
DNAGE | Ufer der Rhone, Seitenbäche (nur bei Sicherheitsproblemen), Steinbrüche und Kiesgruben |
DUW | Deponien, Baustellen |