Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Das Wallis zeichnet sich durch eine Vielfalt von Lebensräumen und Landschaften aus, wodurch ihm eine grosse Verantwortung auf nationaler und auch internationaler Ebene zukommt. Dieser natürliche Reichtum ist unter anderem auch ein grosses Plus für den Tourismus und für die Lebensqualität der Walliser Bevölkerung. In den beiden Regionalen Naturpärken Binntal und Pfyn-Finges kann diese Vielfalt direkt erlebt werden. Aufgabe der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft ist es, schützenswerte Biotope zu erhalten, sie zu verwalten und inwertzusetzen. Zu den prioritären Zielen gehört ebenfalls der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Bewirtschaftungsverträge und die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind wichtige Massnahmen damit diese bedrohten Arten und vielfältigen Lebensräume geschützt und gefördert werden können.




Kontakt
Yann Clavien
Rue de la Dent-Blanche 18A
1950 Sion
027 606 32 20
079 202 95 04
yann.clavien
Zufahrt
Welche/r Biologin/Biologe ist für meine Gemeinde zuständig ?
Rechtsgrundlage
Bundesgesetze- 451 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
- 451.1 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)
- 451.11 Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN)
- 451.31 Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Auenverordnung)
- 451.32 Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung)
- 451.33 Verordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung)
- 451.34 Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (AlgV)
- 451.35 Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung)
- 451.37 Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TwwV)