Naturgefahrenkarten
NaturgefahrenkarteN
Die Ausarbeitung von Gefahrenkarten ist Sache der Gemeinden, wobei sie auf die finanzielle und technische Unterstützung des Kantons und des Bundes zählen können. Gefahrenkarten finden über ein Genehmigungsverfahren Eingang in die Raumplanung.
Gefahrenkarten werden von Fachbüros angefertigt. Ihnen zugrunde liegen der Ereigniskataster, die vorhandenen Datengrundlagen, sowie die nach wissenschaftlichen Massstäben durchgeführten Feldbeobachtungen und Messkampagnen. Ausgewertet werden diese Daten mit Mitteln auf dem neuesten technologischen Stand (namentlich: der Fotografie, der Messtechnik, der Bildaufnahme mit Radar oder Laser, mittels geophysikalischer Methoden, Bohrungen, digitaler Modelle und Modellierungen).
Die Gefahrenkarte unterteilt eine Gebietsfläche in Zonen mit unterschiedlichen Gefahrenstufen (rot, blau, gelb, gelb-weiss gestreift, weiss).
Die Kriterien für die Abgrenzung der Gefahrenzonen sind für jede Gefahrenart spezifisch : Lawinen, Hochwasser und Murgänge oder Massenbewegungen.
In den Zonennutzungsplänen (Nutzungsplänen und Baureglementen) der Gemeinden werden der Inhalt der Gefahrenkarten sowie die Folgen für die Nutzung durch den Grundeigentümer einer jeden Parzelle rechtsverbindlich festgehalten.