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Projekte der Neuen Regionalpolitik

Projekte der Neuen Regionalpolitik

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) setzen Bund und Kanton gemeinsam strategische Schwerpunkte um, welche mittels öffentlicher Gelder in Form von zinslosen Darlehen oder Subventionen unterstützt werden. Der Kanton Wallis hat deshalb mit dem Bund seine vierjährige Programmvereinbarung 2016-2019 auf der Basis der vier folgenden strategischen Schwerpunkte, neben der direkten Hilfe an die regionalen Antennen im Rahmen des regionalen Managements, abgeschlossen:

  • Schwerpunkt 1: Wertschöpfungsystem "Industrie"
  • Schwerpunkt 2: Strukturwandel im Tourismus
  • Schwerpunkt 3: Regionen mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums
  • Schwerpunkt 4: Impulsprogramm "Tourismus"
  • Andere von der NRP unterstützte Projekte

Wenn Sie auf den jeweiligen Schwerpunkt klicken, erscheint das Detailprogramm der jeweiligen Aktivitäten für die Zeitspanne 2016-2019.

Einzelne Aktivitäten und in der Programmvereinbarung vorgesehene Massnahmen werden direkt vom Kanton Wallis angestossen. Andere werden in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Institutionen umgesetzt, welche über die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) beim Kanton Projekte einreichen.

Falls Ihr Vorhaben den Schwerpunkten entspricht, für die der Kanton Wallis A-fonds-perdu-Beiträge oder zinslose Darlehen gewährt, ist folgender Antragsweg innerhalb von Business Valais einzuhalten:

  1. Gesuch mit vollständigen Unterlagen an Business Valais
  2. Bewertung des Gesuchs und Ermittlung der besten Finanzierungslösung durch das Bürgschafts- und Finanzzentrum CCF AG
  3. Wenn Ihr Gesuch die Auswahlkriterien der NRP erfüllt, wird das Dossier an die DWTI weitergeleitet.
  4. Die DWTI analysiert das Projekt und fällt einen Entscheid.

Verlangte Unterlagen:

  • Projektbeschrieb (Projektorganisation, Pflichtenheft, Tätigkeitsbereich, Konkurrenzsituation, Marktforschung)
  • Projektziele (Bedürfnisklausel)
  • Realisierungskosten und Finanzierungsplan
  • Finanzplanung
  • Finanzieller Bewertungsbericht
  • Projektfristen

Auswahlkriterien für die Berücksichtigung Ihres Projekts: 

  • Das Projekt entspricht einem der strategischen Schwerpunkte
  • Es ist innovativ und/oder generiert Wertschöpfung und/oder ist exportorientiert
  • Es konkurrenziert kein bestehendes Projekt
  • Es entspricht den Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung
  • Es finanziert sich mittelfristig selbst
  • Es hat einen wirtschaftlichen Einfluss auf die Region
  • Es besteht eine Beziehung zum eigenen Wirtschaftsraum

Nicht obligatorische, aber ebenfalls bei der Projektbewertung berücksichtigte Kriterien: 

  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Partnerschaftsmodell: Privatunternehmen/öffentliche Hand
  • Multiplikatorwirkung (finanziell)
  • Stärkung von Zentralfunktionen

Kontakt

Kontaktieren Sie uns :
Telefon: +41 27 606 73 51
E-Mail: seti@admin.vs.ch


Dokument

pdf Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006
pdf Dekret über die Sistierung vom 10. Juni 2015
pdf Weisungen über die Sistierung vom 24. Juni 2015

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008
  • Verordnung zum Gesetz über die Regionalpolitik vom 9. Dezember 2009
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