Was ist ein belasteter Standort?
Die heutigen Umweltvorschriften sollen verhindern, dass Luft, Boden oder Gewässer durch Abfälle oder als Folge von Unfällen belastet werden. In der Vergangenheit war man mit dem Umgang mit Abfällen oder wassergefährdeten Flüssigkeiten weniger sorgsam. So sind die belasteten Standorte entstanden. Wenn diese ehemaligen Belastungen zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen, müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Man unterscheidet folgende Typen von belasteten Standorten:
- Ablagerungsstandorte: stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und andere Abfallablagerungen.
- Unfallstandorte: Standorte, welche durch ein Unfallereignis verunreinigt worden sind, z.B. durch Ölunfälle, Unfälle durch Chemikalien, Explosionen und Brände.
- Betriebsstandorte: Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in Betrieb stehenden Anlagen oder Betreiben stammt, in denen mit umweltgefährdeten Stoffen umgegangen worden ist.

Altlasten sind belastete Standorte, welche saniert werden müssen. Das ist der Fall, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Schutzgüter, wie Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft und Boden führen. Die Standorte müssen ebenfalls saniert werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht oder zu einer Gefahr in Zukunft führen könnte.