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Vollzugshilfe zur Beseitigung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge
Vollzugshilfe zur Beseitigung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge
Stehen gelassene, nicht mehr gebrauchte Fahrzeuge können die Gefahr einer Gewässerverschmutzung oder anderweitiger Beeinträchtigungen der Umwelt hervorrufen. Die Dienststelle für Umwelt hat eine Vollzugshilfe für die Beseitigung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge herausgegeben, die sich an die Gemeinden richtet, weil diese auf ihrem Territorium dafür zuständig sind (Art. 6 kGSchG). Die DUW hält für die Gemeinden auch Mustervorlagen für Ermahnungsschreiben und Verfügungen bereit, welche an die fehlbaren (Fahrzeug) eigentümer zu richten sind.
Kontakt
Marc-André Zenhaeusern
Ingenieur FH
Bauten und Landwirtschaftsbetriebe
027 606 31 76
marc-andre.zenhaeusern@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten