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SUVA-Richtlinien
Die Emissionen von Baustellen können auch gemäss Anhang 2 Zif. 88 LRV unter Berücksichtigung der von der SUVA erlassenen Richtlinien begrenzt werden. Drei Themen sind im Hinblick auf die Luftreinhaltung von besonderer Bedeutung :
- Sicherheit auf Baustellen
- Massnahmen an asbesthaltigen Materialien
- Massnahmen an unterirdischen Arbeiten
Nützliche Informationen zu diesen Themen finden Sie unter
www.suva.ch/de-ch/praevention.
Kontakt
Jean-Marc Fracheboud
Spezialisierten Mitarbeiters Luft
027 606 31 88
jean-marc.fracheboud@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Sektion Umweltbelastungen und Labor
Route de Chandoline 3
1950 Sitten
Zufahrt
