Sendeanlagen der Mobiltelefonie
Sendeanlagen der Mobiltelefonie

2023 zählte man im Wallis an die 660 Standorte, an denen Sendeanlagen der Mobiltelefonie betrieben werden.
Sämtliche Projekte für den Bau oder die Änderung einer Sendeanlage für Mobiltelefonie, Radio, Fernsehen, usw., müssen der DUW unterbreitet werden.
Mit dem Ziel, die Vollzugsbehörden zu unterstützen, ihre Arbeit zu erleichtern und die Praktiken auf kantonaler Ebene zu harmonisieren, steht seit März 2023 eine Vollzugshilfe zur Verfügung (siehe Medienmitteilung). Dieses Dokument legt die zu befolgenden Verfahren fest und soll die Gemeinden und die kantonale Baukommission (KBK) in den Baubewilligungsverfahren, in denen sie zuständig sind, unterstützen. Es erinnert an die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, verweist auf verschiedene spezifische, auf nationaler Ebene publizierte Hilfsmittel und legt die kantonalen Rechtsgrundlagen dar. Ausserdem soll diese Vollzugshilfe eine Harmonisierung der Praxis auf kantonaler Ebene ermöglichen, aber auch einen klaren Arbeitsrahmen für die Mobilfunkbetreiber und Transparenz für die interessierte Bevölkerung bieten.
Zu den in der Vollzugshilfe festgelegten Verfahren gehört ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren, das der Kanton den Gemeinden und der KBK empfiehlt, wenn an bestehenden Antennen nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden. Dank dieser Vereinfachung kann auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden, sofern keine Interessen Dritter berührt werden, aber auch wenn die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild und auf die Belastung mit nichtionisierender Strahlung (NIS) vernachlässigbar sind, wobei letzteres von der DUW systematisch überprüft wird. Diese Empfehlung des Kantons gilt sowohl für Antennen der neuesten Generation (adaptive Antennen) als auch für konventionelle Antennen.
Ansprechspersonen
Für Anliegen, die in den Bereich der nichtionisierenden Strahlung fallen:
Dienststelle für Umwelt
Frau Catherine Pralong Fauchère
Chefin der Gruppe Lärm und NIS
027 606 31 66
catherine.pralong-fauchere@admin.vs.ch
Für Anliegen, die in den Bereich des Bauwesens fallen:
Verwaltungs- und Rechtsdienst des DMRU
Frau Patricia Katic
Sektionschefin des kantonalen Bausekretariats
027 606 37 80
patricia.katic@admin.vs.ch