Regenwasserbewirtschaftung in städtischen Gebieten

Die Bewirtschaftung von Regenwasser in Bau- oder Siedlungsgebieten muss den Grundsätzen und Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG und GSchV) entsprechen: Bei neuen Erschliessungen, Bauten, Änderungen oder Renovationen muss eine Trennung der Abwasserkanalisation vorgenommen werden.

Dabei sind die folgenden Grundsätze zu befolgen:

  • Die Versickerung von unverschmutztem Regenwasser ist zu bevorzugen. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinden muss die Gebiete festlegen, in denen eine Versickerung möglich ist.
  • Wenn die örtlichen Gegebenheiten eine Versickerung nicht zulassen, können die kantonalen und kommunalen Behörden die Einleitung von Regenwasser in Oberflächengewässer (Seen, Flüsse, Kanäle, Sammelleitungen usw.) genehmigen, sofern dort, wo es notwendig ist, Rückhaltemassnahmen ergriffen werden, um die abzuführenden Wassermengen zu regulieren (Begrenzung von Hochwasserabflüssen).

Im Jahr 2019 veröffentlichte der Verband Schweizerischer Gewässerschutzfachleute (VSA) eine neue Richtlinie zur Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter, die eine solide Grundlage für die Regenwasserbewirtschaftung darstellt. Sie definiert die möglichen Entsorgungswege und dient als Planungsinstrument für Planer, Bauherren und die Genehmigungs- und Ausführungsbehörden.

Die Dienststelle für Umwelt bietet auch Hilfe bei der Planung und Bemessung von Rückhalteanlagen für unverschmutztes Regenwasser.

Zur Bestimmung des vorzusehenden Rückhaltevolumens wird ein Berechnungstool in Form einer Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Bei der Berechnung werden die Art bzw. der Typ und die Grösse der Flächen sowie die geografische Lage berücksichtigt.