Kantonaler Abfallbewirtschaftungsplan
Die technische Verordnung über Abfälle (TVA), die der Bund am 1. Februar 1991 in Kraft gesetzt hat, verpflichtet die Kantone zur Erstellung eines kantonalen Abfallbewirtschaftungsplans (KABP), der periodisch zu aktualisieren ist.
Der Staatsrat hat den Inhalt des Walliser Abfallplans im Oktober 2008 genehmigt und das DMRU, durch die Dienststelle für Umwelt, mit dessen Umsetzung beauftragt. Dieser neue Bewirtschaftungsplan betrifft den Umgang mit Haushaltsabfällen, mit den Verbrennungsrückständen der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), den Sonderabfällen, den organischen Abfällen, dem Klärschlamm und denjenigen Abfällen, die gemäss Bundesverordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) kontrollpflichtig sind. Der Plan sieht insbesondere vor, dass die 154 Deponien im Wallis, die den gesetzlichen Vorschriften nicht genügen, entweder ordnungsgemäss in Stand gestellt oder aber geschlossen werden. Bei den Deponien besteht im Wallis noch grosser Nachholbedarf, was den Vollzug der TVA betrifft. Die Genehmigung der Massnahmen des Plans zeugt von der Entschlossenheit, mit welcher die Regierung diese Lücke nun schliessen will.
Kontakt
Thierry Pralong
Sektionschef - Oberflächengewässer und Abfälle
027 606 31 65
thierry.pralong@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
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