Informationen für den Gesuchsteller

©DUW; Durch Planung den Weg finden

Bauvorhaben sind im Hinblick auf die Anforderungen des Grundwasserschutzes zu beurteilen. Die Errichtung und der Umbau von Gebäuden und Anlagen sowie Ausgrabungen, Erdarbeiten und ähnliche Arbeiten in besonders gefährdeten Bereichen sind somit von der Dienststelle für Umwelt (DUW) bewilligungspflichtig, wenn sie das Wasser gefährden können.

Bei der Vorbereitung des Baudossiers ist die Lage des Projekts in Bezug auf die Gewässerschutzkarte zu prüfen. Wenn die Arbeiten in Konflikt mit Grundwasserschutzzonen stehen oder in direkter Kontakt mit dem Grundwasser durchzuführen sind, sind hydrogeologische Voruntersuchungen erforderlich.

Bohrprojekte erfordern unabhängig von ihrer Lage zwingend eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung der DUW. Die Zulässigkeitskarten orientieren insbesondere über die spezifischen Anforderungen für geothermische Bohrungen (SGV, Wasser-Wasser-Wärmepumpe).
 

 

 

 ©DUW; Bohrkern

Bohrbewilligung

Nachfolgend finden Sie alle Informationen für die Bohrgesuche im Wallis und zum Bewilligungsverfahren nach GSchG.

Einreichung des Dossiers und Dokumente

Ihr Bohrgesuch kann nur bearbeitet werden, wenn ein vollständiges Dossier eingereicht wird. Bei der Auswahl Ihrer Bohrprojektkategorie wird jeweils eine Liste der erforderlichen Dokumente und der entsprechenden Voraussetzungen angegeben.

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan 1:500 im Format A3/A4 mit dem Standort der vorgesehenen und bestehenden Bohrungen auf der/den Parzelle(n) des Projektes.
  3. Eine Hydrogeologische Machbarkeitsstudie für komplexe Projekte (> 4 EWS/Parzelle, Bohrtiefe > 200 m oder Ausführung in einer Zone der EWS-Karte mit spezifischen Auflagen, für Wasser-Wasser WP > 300 l/min) basierend auf den Daten des Untergrundes.

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen (bei der Gemeinde in der Bauzone und beim Kantonalen Bausekretariat ausserhalb der Bauzone) und öffentlich aufzulegen.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan 1:500 im Format A3/A4 mit dem Standort der vorgesehenen und bestehenden Bohrungen auf der/den Parzelle(n) des Projektes.
  3. Eine Hydrogeologische Machbarkeitsstudie für Entnahmemengen ab 500 l/min basierend auf den Daten des Untergrundes.

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen (bei der Gemeinde in der Bauzone und beim Kantonalen Bausekretariat ausserhalb der Bauzone) und öffentlich aufzulegen.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

 

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan 1:500 im Format A3/A4 mit dem Standort der vorgesehenen und bestehenden Bohrungen auf der/den Parzelle(n) des Projektes.
  3. Eine technische Notiz (oder ein hydrogeologischer Bericht falls vorhanden) welche die vorgesehenen Arbeiten, Messungen, Tests und Analysen beschreibt sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die Schutzmassnahmen.
  4. Die Vormeinung der Gemeinde und die Bestätigung von betroffenen Dritten (z. B. Gasleitung, Eisenbahn, usw.).
  5. Eine Tabelle mit den Koordinaten der Bohrungen oder eine Shape-Datei, falls die Bohrungen auf mehreren Parzellen realisiert werden.

Das Gesuch ist direkt bei der DUW einzureichen, vorzugshalber per Mail, an sen-forages@admin.vs.ch.

Die DUW behält sich das Recht vor bei komplexen Projekten eine öffentliche Auflage zu verlangen und andere Dienststellen des Staates zu konsultieren.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan des Erdgeschosses 1:200 im Format A3/A4 mit dem Dispositiv und den Installationen für die Grundwasserabsenkung (Spundwände, Baugrubensicherung, Brunnen, Kontrollpiezometer) und die Koordinaten der Wassereinleitung.
  3. Ein Hydrogeologischer Bericht welche den Untergrund sowie das Verhalten des Grundwassers beschreibt, die Dimensionierung des Dispositivs für die Grundwasserabsenkung, die Wasserbehandlung und die Wassereinleitung sowie die möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser und die Massnahmen zum Schutz und zur Überwachung.
  4. Ein vertikaler Schnitt durch die Parzelle mit den Höhenkoten des Terrains, der Fundationen und der Baugrube sowie der Grundwasserstände und die Berechnung zur Durchflusskapazität (10 % Regel mit Interessenabwägung).

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen (bei der Gemeinde in der Bauzone und beim Kantonalen Bausekretariat ausserhalb der Bauzone) und öffentlich aufzulegen.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan des Erdgeschosses 1:200 im Format A3/A4 mit den Positionen der geplanten und bestehenden Pfähle und Darstellung gemäss deren Tiefe und Durchmesser (farbige Symbole).
  3. Ein Geotechnischer Bericht, welcher die vorgängigen Untersuchungen beschreibt, die Dimensionierung der Pfähle, Pfahltype (mit einem schematischen Schnitt) und die Erstellungsmethode.
  4. Ein Hydrogeologischer Bericht, falls die Fundation das Grundwasser tangiert, welche die Schutzmassnahmen beschreibt und die Berechnung der Durchflusskapazität (10 % Regel mit Interessenabwägung) anhand der Methode von Dr Stauffer (ETH Zürich).

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen (bei der Gemeinde in der Bauzone und beim Kantonalen Bausekretariat ausserhalb der Bauzone) und öffentlich aufzulegen.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Baustellen Situationsplan 1:200 im Format A3/A4 mit der Position des Bohrdispositifs (Gruben, Maschinen, Schlammaufbereitung) und der Kontrollpiezometer.
  3. Ein hydrogeologischer Bericht, welcher basierend auf Voruntersuchungen den Untergrund und das Verhalten des Grundwassers beschreibt, die eventuellen Auswirkungen durch die Bohrarbeiten antizipiert und entsprechende Überwachungs – und Schutzmassnahmen festlegt.
  4. Ein Technischer Bericht welcher die Bohrtechnik und –Methode sowie die verwendeten Materialien, das System für die Bohrschlammbehandlung/ Rezyklierung beschreibt, ergänzt durch eine Notfallprotokoll für die Intervention bei einem Unfall und/oder einem Notfall.
  5. Ein Längsschnitt der gerichteten Bohrung auf welchem folgendes dargestellt wird: die durchquerte Lithologien (Prognoseprofil), die Höhenkoten des Geländes und der Gruben, die Grundwasserstände und das Profil von Fliessgewässern/Kanälen falls vorhanden, die antizipierten Schwierigkeiten, sowie eine Berechnung zur Einhaltung der Grundwasser-Durchflusskapazität (10%-Regel).

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen (bei der Gemeinde in der Bauzone und beim Kantonalen Bausekretariat ausserhalb der Bauzone) und öffentlich aufzulegen.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

 

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan 1:500 im Format A3/A4 mit dem Standort der vorgesehenen und bestehenden Bohrungen auf der/den Parzelle(n) des Projektes.
  3. Der Technische Bericht mit den Umweltaspekten ist nach Rücksprache mit der DUW auszuarbeiten.

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen (bei der Gemeinde in der Bauzone und beim Kantonalen Bausekretariat ausserhalb der Bauzone) und öffentlich aufzulegen.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

  1. Das Gesuch für Bohrbewilligung ist vollständig und korrekt auszufüllen, durch einen Geologen zu validieren und die Gesuchsteller und Grundeigentümer zu unterschreiben.
  2. Ein Situationsplan 1:500 im Format A3/A4 mit dem Standort der vorgesehenen und bestehenden Bohrungen auf der/den Parzelle(n) des Projektes.
  3. Es können Technische Präzisierungen gemäss den Auflagen der DUW verlangt werden.

Die DUW behält sich das Recht vor aufgrund der Komplexität des Projektes eine öffentliche Auflage zu verlangen und andere Dienststellen des Staates über das Kantonale Bausekretariat zu konsultieren.

Bei einem unvollständig eingereichten Bohrgesuch werden Zusatzunterlagen verlangt, was zu einer Verzögerung beim Bewilligungsverfahren führt.

Kontakt

Vivian GREMAUD

Avenue de la Gare 25
1950 Sitten