Grundwasser
Grundwasser
An die 4000 Quellen und Wasserfassungen stellen die Trinkwasserversorgung der Walliser Bevölkerung sicher. In den Seitentälern wird der Trinkwasserbedarf grösstenteils durch Quellwasser gedeckt, in der Rhoneebene wird das Trinkwasser hauptsächlich aus dem Grundwasser gefördert. Man schätzt, dass der Trinkwasserbedarf des Kantons zu fast 90 % durch die Nutzung von Grundwasser somit abgedeckt wird.
Die Dienststelle für Umwelt (DUW) ist hier zuständig, über die Quantität und Qualität des Grundwassers auf Kantonsgebiet zu wachen; in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist sie auch an die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA beteiligt (http://www.bafu.admin.ch/naqua). Die Qualitätskontrolle des Trinkwassers im Verteilungsnetz wird durch die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt. Die DVSV informiert die DUW falls Mängel beobachtet werden.
Das geltende Recht kennt im Rahmen des planerischen Gewässerschutzes verschiedene Elemente, die dem Schutz nutzbarer Grundwasservorkommen (Gewässerschutzbereiche Au) bzw. genutzter Grundwasservorkommen (Schutzzonen S1, S2, und S3; Schutzareale; Gewässerschutzbereich Ao) dienen. Für jede dieser Schutzmassnahmen sind Bodennutzungsbeschränkungen vorgesehen (s. dazu das „Merkblatt Grundwasserschutzzonen“ und die "Wegleitung Grundwasserschutz" des BAFU). Die Ausscheidung der Gewässerschutzbereiche (Au) nimmt die DUW anhand der verfügbaren und regelmässig aktualisierten hydrogeologischen Informationen vor. Die Schutzzonen und -areale der Trinkwasserfassungen werden von der Gemeinde ausgeschieden. Dazu gibt sie eine hydrogeologische Untersuchung in Auftrag. Die Schutzzonenpläne werden öffentlich aufgelegt. Wenn keine Einsprachen dagegen vorliegen, werden sie vom Kanton genehmigt. Die DUW gibt Vollzugshilfen heraus und leistet den Gemeinden Unterstützung, damit die beschlossenen Massnahmen rechtskonform und mit dem Zonennutzungsplan (ZNP) und dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde (GBZR) vereinbar sind.
Bei Bau- und Bohrgesuchen für Projekte, welche die Grundwasserressourcen gefährden können, ist eine Vormeinung der DUW einzuholen. Indem sie die Informationen der kantonalen Gewässerschutzkarte mit den verfügbaren geologischen Daten und Umwelt-Daten zusammenbringt, erstellt dafür die DUW eine Erdwärmesondenkarte (EWS-Karte). Diese stellt eine Entscheidungshilfe dar, anhand welcher, nach Abwägung der geologischen Risiken und des Nutzungsbedarfs des Untergrunds, die Zulässigkeit einer Bohrung zwecks Erdwärmegewinnung beurteilt werden kann. EWS sind namentlich verboten in den Schutzzonen S1, S2 und S3 sowie in den Grundwasserschutzarealen. Die Installation einer EWS bedarf einer Bewilligung des Kantons.
Kontakt
Pierre Christe
Gruppenchef Grundwasser
027 606 31 56
pierre.christe@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
Dokument
Links
Geodaten- Kantonale Gewässerschutzkarte
- Zulässigkeitskarte für Erdwärmesonden
- Zulässigkeitskarte für Versickerungsanlagen
- Zulässigkeitskarte für Grundwasserwärmenutzung
- Gesuch für Bohrbewilligung (mit oder ohne Grundwasserentnahme)
- Realisierung von Hydrogeologischen Studien zur Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und –areale