Erstellung des generellen Entwässerungsplans (GEP)

Wasserableitung ARA Dranse Chable ©DUW

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) sieht eine kommunale Planung der Wasserableitung vor, die in Form eines Gesamtplans für die Wasserableitung (GEP) vorgeschrieben ist. Der GEP ist das zentrale Planungsinstrument für die Entwässerung von Siedlungsgebieten. Er ermöglicht den Gemeinden, sich über den Zustand ihrer Infrastrukturen und Oberflächengewässer zu informieren, und schlägt Massnahmen vor, um festgestellte Mängel zu beheben und die Entwässerung und Abwasserbehandlung auf ihrem Gebiet zu verbessern.
Die Gemeinden sind verpflichtet, über einen GEP zu verfügen, der alle 8 bis 10 Jahre aktualisiert werden muss. Der GEP muss auf der Grundlage der Richtlinien und des Erläuterungshandbuchs des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands (VSA) erstellt werden.

Auf der Grundlage, der in der Untersuchung der verschiedenen Module erstellten Diagnosen schlägt der GEP ein Gesamtkonzept vor, gefolgt von einem Aktionsplan mit Massnahmen im Vorentwurfsstadium, der eine zeitliche Überwachung und Priorisierung der Sanierungsmassnahmen der Gemeinde ermöglicht. Die Netzdaten müssen einer im GEP-Datenleitfaden des VSA definierten Struktur entsprechen. Das BAFU hat zudem ein minimales Geodatenmodell (MGDM) für das Umweltrecht definiert (Identifikator 129.1).

Für die Module des GEP muss festgelegt werden, auf welcher Ebene sie behandelt werden sollen: auf der Ebene des interkommunalen GEP, des kommunalen GEP oder auf beiden Ebenen.

Die Finanzplanung muss die Sicherstellung der Sanierungsarbeiten, aber auch die Erhaltung und den Ersatz des Netzwertes gewährleisten. Die Selbstfinanzierung der Arbeiten muss durch die Einführung von Verursacher- und Anreizgebühren sichergestellt werden. Der GEP ermöglicht es, die Kosten für die Instandhaltung, den Ersatz der Infrastruktur und die geplanten Sanierungsmassnahmen zu ermitteln. Die Überarbeitung der Verordnung und die Festlegung der Abwassergebühren müssen jedoch getrennt von der Erstellung oder Aktualisierung des GEP erfolgen (siehe Kommunales Abwasser-Musterreglement).

Bis 2025 bildeten das Musterpflichtenheft für den GEP-Ingenieur und die Kommentare zum Musterpflichtenheft, die unter folgendem Link verfügbar sind, die Grundlage für die Erstellung und Aktualisierung der GEP:

In den letzten Jahren haben sich wichtige Rahmenbedingungen geändert, was den VSA dazu veranlasst hat, das Musterpflichtenheft für den GEP zu überarbeiten und es Ende 2025 in einer neuen Form, dem «Leitfaden zum GEP», zu veröffentlichen. Dieser Leitfaden ersetzt fortan die Publikation «Kommentar zum Musterpflichtenheft für den GEP». Ab 2026 müssen sich künftige Aktualisierungen des GEP auf diesen neuen GEP-Leitfaden stützen, der aus vier miteinander verbundenen Dokumenten besteht:

  • GEP-Leitfaden: Allgemeines Dokument zur Organisation und zum Ablauf.
  • Dokument A Situationsanalyse: Fragenkatalog zur Ermittlung des erforderlichen Umfangs der Überarbeitung des GEP.
  • Dokument B Grundlagen: Liste der Leistungen für die vorab zu bearbeitenden GEP-Module.
  • Dokument C Überarbeitung: Liste der Leistungen für die zu überarbeitenden Module

Diese Dokumente können kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Die Überarbeitung des GEP umfasst neue Inhalte: Er berücksichtigt das Klima, folgt dem Konzept der «Schwammstadt», integriert die Vorfluter stärker, betrachtet den Wasserhaushalt als Ganzes und thematisiert das Abflussmanagement. Auch dem Grundwasserschutz wird mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Themen sind auf drei neue Module verteilt.

Der GEEP-Leitfaden befasst sich mit der Notwendigkeit, das städtische Wassermanagement in die kommunale Raumplanung zu integrieren, und die Module des GEEP-Leitfadens berücksichtigen neue Planungsgrundlagen, insbesondere die Richtlinien:

Der GEP-Leitfaden kann sowohl für interkommunale als auch für kommunale GEPs verwendet werden. Er listet alle Leistungen auf, die im Rahmen eines GEP erbracht werden können. In der Praxis muss jedoch nur ein Teil dieser Leistungen oder GEP-Module tatsächlich bearbeitet werden. Es obliegt dem Verfasser der im Rahmen der Situationsanalyse erstellten Leistungslisten, den konkreten Umfang der Revision festzulegen. In diesem Zusammenhang sind stets auch die Anforderungen der SEN zu berücksichtigen.

 

Kontakt

Frédéric DAVOLI

Sektion Gewässerschutz
Route de la Piscine 12, Gebäude 10B
1950 Sitten

Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Oberflächengewässer

frederic.davoli@admin.vs.ch
027 606 31 89
Zugangsplan