Entsorgung
Entsorgung
Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist.
Wie Entsorgt man seine Abfälle umweltschonend?
Das Verbrennen im Freien
Manche Leute halten das Verbrennen von Abfällen im Freien für eine geeignete Methode, Abfälle spurlos aus der Welt zu schaffen. In Wahrheit ist es aber so, dass sich in der Umgebung von Feuerstellen zahlreiche giftige Verbrennungsrückstände im Boden und im Wasser feststellen lassen (Staubniederschlag, gewaschene Flugasche). Das Verbrennen von Abfällen im Freien führt auch zu einer grossen Menge Feinstaub (PM10), der unsere Atmosphäre belastet. So landen die Schadstoffe auch wieder im eigenen Gemüsebeet und in Nachbars Garten – und gelangen somit schliesslich sogar auf den Teller! Das Verbrennen von Abfällen, auch von Grünabfällen, ist im Wallis darum verboten.
Siedlungsabfälle
Die Entsorgung von Haushaltsabfällen und anderen Siedlungsabfällen ist Sache der Gemeinden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, haben sich die Gemeinden zusammengeschlossen und Kehrichtverbrennungsanlagen gebaut: in Gamsen (KVO), in Uvrier (UTO) und in Monthey (SATOM). Diese Anlagen können durch die Abfallverbrennung Energie erzeugen und im Abfall enthaltene Metalle zurückgewinnen.
Sonderabfälle
Sonderabfälle sind Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung besondere Massnahmen erfordert. In kleinen Mengen können sie von den zahlreichen Sammelstellen der Gemeinde aufgenommen werden. Einmal jährlich wird auf dem gesamten Kantonsgebiet eine mobile Sammelkampagne durchgeführt. Medikamente, Batterien, Akkus, elektrische und elektronische Geräte werden von den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgenommen.
Aushubmaterial – mineralische Bauabfälle
Es gilt auf den Baustellen zu unterscheiden:
- Aushubmaterial (Erde, Kies, Steine, usw.), das - wenn immer möglich - gemäss der Aushubrichtlinie weiterverwendet werden muss.
- Die mineralische Bauabfälle (Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch, Ziegelsteine, Mischabbruch, usw.), die gemäss der Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle wiederverwertet oder in einer bewilligten Inertstoffdeponie endgelagert werden müssen.
Grünabfälle
Gartenabfälle und andere pflanzliche Abfälle können gehäckselt, kompostiert oder einfach liegen gelassen werden. Auf diese Weise wird die organische Materie an den Boden zurückgegeben und trägt so zu dessen Fruchtbarkeit bei. Viele Gemeinden bieten eine Grünabfuhr oder eine Kompostierung an. Generell ist das Verbrennen von Grünabfall verboten. Nur in Ausnahmefällen kann die DUW eine Sonderbewilligung erteilen.
Speisereste, wohin damit ?
Am 1. Juli 2001 ist die Verfütterung von Speiseresten definitiv verboten (Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten).
Die Broschüre "Speisereste, wohin damit ?" gibt Auskunft für die Entsorgung dieser Abfälle, die Bedingungen um diese Abfälle zu entsorgen und die Liste der illegalen Entsorgungswege.
Kontakt
Thierry Pralong
Sektionschef - Oberflächengewässer und Abfälle
027 606 31 65
thierry.pralong@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
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