Meldung und Beurteilung von Wärmepumpenlärm
Für Gesuchsteller:
Wenn Ihr Luft/Wasser-Wärmepumpenprojekt in eine der in den nachstehenden Tabellen definierten Kategorien fällt, fügen Sie Ihrem Baugesuch einfach Folgendes bei
- das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular für geräuscharme Wärmepumpen.
- einen Situationsplan mit dem Standort der Wärmepumpe.
- das Datenblatt Ihrer Wärmepumpe.
Wenn nicht, sollten Sie das Formular des Cercle Bruit für die umfassende Lärmbeurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen ausfüllen.
Für die Behörden:
Ihre Aufgabe ist es, den Inhalt der eingegangenen Formulare zu überprüfen, wobei Sie sich auf die hier verfügbare Vollzugshilfe stützen können.
Wenn Sie ein vereinfachtes Anmeldeformular erhalten, genügt es
- prüfen, ob der angegebene Schallleistungspegel der Wärmepumpe mit dem Datenblatt übereinstimmt.
- Prüfen, ob der Abstand zwischen der geplanten Wärmepumpe und dem nächstgelegenen lärmempfindlichen Gebäude (oder dem nächstgelegenen Nachbargrundstück) korrekt ist.
- prüfen, ob der Standort der Wärmepumpe so gewählt wurde, dass die Lärmbelästigung für alle Nachbarn so gering wie möglich ist (unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben und unter der Voraussetzung, dass diese Anforderung nicht unverhältnismäßig ist).
Wenn die vorgeschlagene Installation einer Wärmepumpe die Kriterien für eine vereinfachte Bewertung nicht erfüllt, sollte die Bewertung nach der Vollzugsrichtlinie des Cercle Bruit durchgeführt werden.
Kriterien für eine vereinfachte Eingabe und Lärmbeurteilung von Luft/-Wasser-Wärmepumpen:
Empfindlichkeitsstufe ES II (2)1
Heizleistung A-7/W35 |
Maximaler nächtlicher Schallleistungspegel LwA,max. Nacht2 |
Mindestabstand zum lärmexponiertesten Empfangsort3 |
|
|
Kleiner als 10 kW |
49 |
6 |
|
Zwischen 10 und 15 kW |
53 |
9 |
|
Zwischen 16 und 20 kW |
57 |
15 |
|
Zwischen 21 und 30 kW |
59 |
18 |
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Grösser als 30 kW |
61 |
23 |
Lärmempfindlichkeitsstufe III (3) und IV (4)
Heizleistung A-7/W35 |
Maximaler nächtlicher Schallleistungspegel LwA,max. Nacht |
Mindestabstand zum lärmexponiertesten Empfangsort |
|
|
Kleiner als 10 kW |
49 |
4 |
|
Zwischen 10 und 15 kW |
53 |
6 |
|
Zwischen 16 und 20 kW |
57 |
9 |
|
Zwischen 21 und 30 kW |
59 |
11 |
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Grösser als 30 kW |
61 |
14 |
Darüber hinaus sollte der Standort der Wärmepumpe so gewählt werden, dass die Lärmimmissionen für alle Nachbarn so gering wie möglich sind (unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und unter der Voraussetzung, dass diese Anforderungen nicht unverhältnismäßig sind).
1 Die Empfindlichkeitsstufe wird durch den Zonennutzungsplan oder die Bauvorschriften der Gemeinde bestimmt. Ausschlaggebend ist die Lärmempfindlichkeit der Zone, in welcher sich der lärmexponierteste Empfangsort (Ermittlungsort im Sinne von Art. 39 LSV) befindet, und nicht die Empfindlichkeitsstufe der Parzelle, auf welcher die Wärmepumpe projektiert wird.
2 Der maximale nächtliche Schallleistungspegel (LwA,max. nacht) kann der FWS-Modellliste entnommen werden, siehe https://www.fws.ch/laermschutznachweis/
3 Die Entfernung zwischen der Lärmquelle (Außenanlage, Gitter oder Lichtschacht für eine Innenanlage) und dem lärmexponiertesten Empfangsort (am stärksten exponiertes Fenster eines lärmempfindlichen Raums - Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Büro usw.) - oder ein Ort auf einer unüberbauten Bauparzelle, an welchem ein lärmempfindlicher Raum errichtet werden könnte.
Kontakt
Yannick Bisson
Lärm Berater
027 606 31 98
yannick.bisson@admin.vs.ch
www.vs.ch/laerm
Dienststelle für Umwelt
Route de Chandoline 3
1950 Sitten