Strassenlärm

Der Strassenverkehr ist die Hauptquelle für Lärmbelästigung, sowohl im Wallis als auch in der Schweiz. Der Lärmkataster für Kantons- und Gemeindestrassen gibt Auskunft über die durchschnittlichen Lärmbelastungen entlang der Strassen im Kanton, mit Ausnahme der A9, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Gemäss den für 2021 berechneten Daten werden die in der Lärmschutzverordnung des Bundes festgelegten Immissionsgrenzwerte bei rund 18'000 empfindlichen Gebäuden und Bauparzellen entlang der Walliser Kantons- und Gemeindestrassen überschritten; die Alarmwerte werden bei rund 400 Grundstücken überschritten.

 

Auf die Infrastruktur einwirken

Die möglichen Massnahmen zur Lärmminderung an der Infrastruktur sind begrenzt und können nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden: Einbau von lärmabsorbierenden Belägen, Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsumleitung. Der Einbau von Lärmschutzfenstern an betroffenen Gebäuden ist eine Ersatzmassnahme, wird aber nur finanziert, wenn die Alarmwerte erreicht oder überschritten werden.

Die kantonale Dienststelle für Mobilität (DFM) ist für die Lärmsanierung von Kantonsstrassen zuständig, während die Gemeinden für die Lärmsanierung von Gemeindestrassen zuständig sind. Die Dienststelle Umwelt (DUW) beurteilt die Konformität der Sanierungsprojekte und nimmt zuhanden des kantonalen Departements für Mobilität, Raumplanung und Umwelt (DMRU) Stellung zu den Erleichterungsgesuchen. Die Lärmsanierung der A9 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesinstanzen (Bundesamt für Strassen - ASTRA, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - UVEK).

 

An der Quelle agieren

Besonders lautes Verhalten am Steuer oder Lenker sowie Veränderungen am Fahrzeug (Auspuff usw.) stellen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz dar und können Gegenstand eines Polizeiverfahrens sein. Beschwerden sollten direkt an diese gerichtet werden.

Als Nutzer des Strassennetzes kann jeder dazu beitragen, den Lärm des motorisierten Verkehrs zu begrenzen, indem er einfache Massnahmen ergreift: Fahren Sie mit niedriger Geschwindigkeit insbesondere nachts, vermeiden Sie unnötige Strecken, bilden Sie Fahrgemeinschaften, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Langsamverkehr.

Auch die Wahl der Reifen spielt eine entscheidende Rolle. Wenn Sie sich für geräuscharme Reifen entscheiden, tragen Sie dazu bei, die Lebensqualität vieler Anwohner zu verbessern. Die Reifenetikette zeigt sowohl die Energieeffizienz (Rollwiderstand) an, als auch eine Klassierung der Nasshaftung und des Lärms.

 

Lärmkataster für Kantons- und Gemeindestrassen

Sie finden die Vollbildversion dieser Karte auf dem kantonalen Geoportal.

 

Kontakt

Patricia Felley

Route de Chandoline 3
1950 Sitten