Lärm von Wärmepumpen
Wärmepumpen
Im Wallis werden jedes Jahr mehrere hundert Wärmepumpen neu installiert. Bei den meisten Anlagen handelt es sich um Luft/-Wasser-Wärmepumpen, welche eine potenzielle Quelle für Lärmbelästigung darstellen. Auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung über den Lärmschutz können sie nur dann genehmigt werden, wenn die von ihnen ausgehenden Lärmemissionen vorsorglich begrenzt werden und wenn bestimmte Grenzwerte, die so genannten "Planungswerte" in der Nachbarschaft nicht überschritten werden.
Es gibt mehrere Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen von Luft/Wasser-Wärmepumpen: Auswahl eines geräuscharmen Geräts, Wahl eines geeigneten Standorts, Luftzufuhr über einen Lichtschacht, schalldämmende Beschichtung der Wände der Lüftungskanäle usw.
Innerhalb von Bauzonen sind die Gemeinden für die Bewilligung neuer Wärmepumpen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend den Lärmschutz zuständig. Das DUW unterstützt und berät die Gemeinden bei dieser Aufgabe, insbesondere bei der Beurteilung des entstehenden Lärms.
Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, muss der Lärm der Wärmepumpen beurteilt werden. Durch die Wahl eines besonders geräuscharmen Geräts können Sie das Melde- und Beurteilungsverfahren vereinfachen und sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllen.
Kontakt
Patricia Felley
Lärm Berater
027 606 31 84
patricia.felley@admin.vs.ch
www.vs.ch/laerm
Dienststelle für Umwelt
Route de Chandoline 3
1950 Sitten