Bahnlärm
Bahnlärm
Die SBB haben im Jahr 2000 ein netzweites Lärmsanierungsprogramm für ihre Bahnanlagen gestartet. Im Wallis sind davon vor allem die Linien 100 (Lausanne – Simplon – Iselle) und 300 (Spiez – Brig) betroffen. Keine geringe Anzahl von Projekten wurde im Wallis bereits realisiert. Die Frist für die Vollendung der Sanierungsmassnahmen wurde auf den 31. Dezember 2015 angesetzt.
Die Sanierung besteht hauptsächlich in der Errichtung von Lärmschutzwänden und in Verbesserungen beim Rollmaterial. Wo diese Sanierungen nicht ausreichen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, werden die Fenster von Gebäuden, die dem Lärm ausgesetzt sind, schallisoliert. Dabei übernehmen die SBB die Kosten für das Ersetzen der Fenster ganz oder teilweise, je nach Höhe der gemessenen Grenzwertüberschreitungen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ordnet die Sanierungsmassnahmen der Bahnanlagen an und kann auch allfällige Erleichterungen gewähren. Der Kanton wird zu den Projekten angehört. Die DUW regelt die Vornahme akustischer Isolationsmassnahmen an den Gebäuden (Lärmschutzfenster). Betroffene Privatpersonen haben Anspruch auf rechtliches Gehör (Einsprachemöglichkeit bei der öffentlichen Auflage der Sanierungsprojekte/Erleichterungsanträge).
Kontakt
Catherine Pralong Fauchère
Gruppencheffin Lärm und NIS
027 606 31 66
catherine.pralong-fauchere@admin.vs.ch
www.vs.ch/laerm
Dienststelle für Umwelt
Route de Chandoline 3
1950 Sitten