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Baurichtlinie Luft
Die in dieser Richtlinie beschriebenen Massnahmen gelten für alle Baustellen, unabhängig von deren Grösse. Die Maßnahmen der Höchststufe "B" gelten jedoch standortabhängig, je nach Grösse des Bauvorhabens und Dauer der Arbeiten.
In bebauten Gebieten ist Niveau "B" ausschlaggebend sofern die Baustelle länger als 12 Monate dauert, die Oberfläche des Bauwerks 4’000 m2 oder das Volumen des Bauwerks 10’000 m3 überschreitet.
Kontakt
Jean-Marc Fracheboud
Spezialisierten Mitarbeiters Luft
027 606 31 88
jean-marc.fracheboud@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Sektion Umweltbelastungen und Labor
Route de Chandoline 3
1950 Sitten
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