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Überwachung
Damit bei belasteten Standorten gegebenenfalls rasch und zielgerichtet reagiert werden kann, um weitere schädlichen Umwelteinwirkungen zu vermeiden, wird gemäss den Bestimmungen der Altlasten-Verordnung für die überwachungs- und sanierungsbedürftigen Standorte eine Überwachung gefordert. Mit der Überwachung können die Änderungen der Einwirkungen eines Standortes frühzeitig erkannt werden und mögliche Entwicklungen prognostiziert werden.