Altlasten - allgemeine Informationen
Altlasten
Die heute geltenden Umweltvorschriften sollen verhindern, dass Luft, Boden oder Gewässer durch Abfälle oder als Folge von Unfällen belastet werden. In der Vergangenheit war der Umgang mit Abfällen oder wassergefährdenden Flüssigkeiten weit weniger sorgsam. Durch das unzureichende Vorgehen bei der Abfallentsorgung, bei Unfällen oder Betriebsschäden sind belastete Standorte, sogenannte Altlasten, entstanden. Wenn diese ehemaligen Belastungen zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen, müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Im Bereich der belasteten Standorte unternimmt die DUW folgendes:
- Sie führt den Kataster der belasteten Standorte und informiert die betroffenen Eigentümer darüber.
- Sie sorgt zusammen mit den Gemeinden dafür, dass das bei Bauprojekten ausgehobene belastete Material umweltgerecht entsorgt wird.
- Sie verpflichtet die Verantwortlichen für einen belasteten Standort, die notwendigen Untersuchungen zu veranlassen.
- Sie stellt den Überwachungs- und Sanierungsbedarf fest.
- Sie sorgt dafür, dass Standorte, von denen eine untragbare Gefahr für schützenswerte Güter ausgeht, saniert werden.
Beispiel einer abgeschlossenen Sanierung : Sanierung des Industrieareals Chippis
Kontakt
Yves Degoumois
Sektionschef - Altlasten, Boden und Grundwasser
027 606 31 81
yves.degoumois@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
Zufahrt
Rechtsgrundlage
Links
- Bundesamt für Umwelt BAFU
- Kataster der belasteten Standorte des BAV
- Kataster der belasteten Standorte des VBS
- Kataster der belasteten Standorte im Wallis
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eingentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
- Vorgehensweise, um den kantonalen Kataster der belasteten Standorte zu konsultieren