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Kommunales Abwasser-Musterreglement und Richtlinie zur Festsetzung der Abwassergebühren

Die Richtlinie für die Gemeinden zur Festsetzung der Abwassergebühren und das Musterreglement sollen den Gemeinden als Hilfsmittel für eine einfache und zielgerichtete Überarbeitung ihres Abwasserreglements dienen.


Mit dem neuen Musterreglement können:

  • die Arten der Abwasserkanalisation und Anschlüsse definiert werden;
  • die Rechtsverhältnisse geregelt werden;
  • die technischen Vorschriften für den Bau, Betrieb und Unterhalt dieser Anlagen festgesetzt werden;
  • die Grundsätze der Finanzierung der Abwasserbehandlung und die zu einzuführende Gebührenstruktur dargelegt werden.

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte und Zuständigkeiten im Verfahrensablauf zur Festsetzung der Gebührenstruktur. Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs ist in der Richtlinie enthalten.

Wichtig
Das Reglement und die festgesetzten Gebühren müssen zuallererst an die DUW zur Abgabe einer Vormeinung gesendet werden. Die Preisüberwachung darf erst nach einer positiven Vormeinung der DUW konsultiert werden. Erst nach der Validierung durch die DUW und dem positiven Bescheid der Preisüberwachung darf der Entwurf des neuen Abwasserreglements dem kommunalen Gesetzgeber zur Annahme vorgelegt werden. Danach ist er zwecks Genehmigung durch den Staatsrat an die DIKA weiterzuleiten, worauf er dann in Kraft treten kann. 

Damit die DUW ihre Vormeinung speditiv erstellen und eine rasche Rückmeldung geben kann, sind ihr die folgenden Unterlagen zuzustellen:

  • das Reglement in elektronischer Form (Word-Dokument), mit allen Änderungen deutlich markiert;
  • der Anhang über die Gebühren in elektronischer Form (Excel-Dokument) mit den Berechnungsgrundlagen und den folgenden Begründungen bzw. Nachweisen:
     
    • wie die Berechnung der bisherigen Investitionen oder der Wiederbeschaffungswerte des Netzes und der Kläranlage(n) erfolgt;

    • welche Investitionen während den nächsten 0 bis 5 und 6 bis 10 Jahren geplant sind, damit der Werterhalt der ARA (Ausbau, Modernisierung) erhöht werden kann sowie der Werterhalt des Kanalisationsnetzes inkl. Sonderbauwerke (Anschlusskanalisation an andere ARA, Erweiterung des Kanalisationsnetzes, Trennsystem-Mehrwert des Kanalnetzes);

    • Entwicklung der Betriebskosten des Kanalnetzes der Gemeinden oder des Zweckverbands (gemäss VSA-Empfehlungen);

    • Entwicklung der Betriebskosten der kommunalen oder interkommunalen Kläranlage(n), einschliesslich der Berücksichtigung der Bundesabgabe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen;

    • wenn der Anteil der Grundgebühr 50 bis 70 % des Gesamttotals der jährlichen Gebühren übersteigt, geben Sie bitte den Tourismusanteil ihrer Gemeinde an.

  • Simulation der für das Folgejahr erwarteten Gebühreneinnahmen, unter Annahme eines Minimal- und Maximalbetrags der Tarifspanne.

  • Nachweis für die Einhaltung des Äquivalenzprinzips, d.h. die Ausgewogenheit zwischen den Abgaben, die auf die verschiedenen durch die Preisüberwachung definierten Standardhaushalttypen erhoben werden.

Wir informieren Sie, dass wir im Falle mangelnder Kapazitäten für die Dossierbearbeitung die Aufgabe der Überprüfung der uns eingereichten Reglementsentwürfe an ein externes Fachbüro übergeben werden. Dieses Fachbüro wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn es zur Erledigung seiner Aufgabe weitere Auskünfte von Ihnen benötigen sollte.

Um den Prozess zu optimieren, ziehen manche Gemeinden zur Ausarbeitung ihres Reglements ein Fachbüro hinzu, was wir nur empfehlen können.

Dokumente zum Herunterladen

  • Kommunales Abwasser-Musterreglement
  • Anhang zum kommunales Abwasser-Musterreglement
  • Richtlinie für die Gemeinden zur Festsetzung der Abwassergebühren
  • Anhang 1 zur Richtlinie - Checkliste
  • Anhang 2 zur Richtlinie - Gebührenfestlegung
  • Finanzierung der Abwasserentsorgung - Präsentation am 27. November 2018
  • Gebührenstruktur und Kostendeckung im Kanton Wallis, Fachartikel AQUA & GAS Nr. 5, 2019

Kontakt

Amaranta Santisteban
Abwasserbehandlung

 027 606 31 74
  amaranta.santisteban@admin.vs.ch

Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
  Zufahrt


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