Windenergie
Windenergie

Der Kanton fördert den Bau grosser Windkraftanlagen in Parks, die mindestens 10 GWh/Jahr erzeugen können.
In den Gebieten, wo der Kanton die Entscheidungsinstanz ist, sind gemäss dem Konzept zur Förderung der Windenergie kleine Windkraftanlagen, die an das Netz angeschlossen werden können, nicht zugelassen. Kleine Windkraftanlagen, die nicht ans Netz anschliessbar sind, sind abgesehen von einigen Ausnahmen nicht zugelassen.
In Gebieten, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen, haben die Gemeinden zu entscheiden, ob diese Anlagen zugelassen sind oder nicht. Kleinanlagen können auf oder in der Nähe von Gebäuden errichtet werden. Um jedoch den ungefähren Verbrauch eines Haushaltes zu erzeugen, ist eine Windkraftanlage von 4 kW mit einem Durchmesser von etwa 5 m nötig, was in der Bauzone in der Nähe eines Hauses schon eine grosse Anlage darstellt. Die zwischen Martigny und Vernayaz installierte Anlage, die 5.5 Millionen kWh/Jahr produziert, entspricht also etwa 1'300 solcher Kleinanlagen.
Die Auswirkungen einer solchen Vielzahl von Anlagen sowie die Grössenordnung der Kosten der kWh sprechen dafür, die Zweckmässigkeit der Errichtung einer Photovoltaikanlage im Vorfeld zu prüfen.